Betriebsarzt nach 3 mal Krank

12 Antworten

Der Betriebsarzt darf keine AU überprüfen, das sind nicht seine Aufgaben. Möglich ist, dass der Medizinische Dienst der Krankenkasse eine AU überprüft, wenn der Arbeitgeber es will oder die Krankenkasse, ua. Eine Überpfüng findet meistens statt, wenn eine Erkrankung von insgesamt 6 Wochen im Jahr (Zusammenrechnung der Krankentage) vorliegt, dann steht der Arbeitgeber auf dem Standpunkt, dass Krankengeld gezahlt werden muß. Weil der AG die Diagnosen nicht kennt muß der MDK eine Untersuchung veranlassen.

Mitarbeiter haben Grundrechte,- Privatheit, Intimität und körperliche Unvesertheit, deshalb ist keine Zwangsuntersuchung in dem von Dir geschilderten Fall nicht möglich.

Der Betriebsarzt weis es genau, dass freie Arztwahl besteht und er nur durch Zustimmung eine Untersuchung durchführen darf. Arbeitsmedizinische Untersuchungen sind da anders, hier gibt es Pfichtuntersuchungen zB für Kranfahrer oder Krankenschwestern. Eine Büroarbeitskraft hat dagegen keine Pflichtuntersuchunen, die arbeitsmedizinische Untersuchung G37 / Bildschirmarbeitsplatz muß ihr der Arbeitgeber anbieten, dazu ist er verpflichtet, die Bürokraft muß aber nicht zum Betriebsarzt, wenn sie es nicht möchte.

Was noch wichtig ist, wenn ein AN krankgeschrieben ist, hat der AG kein Recht ihn irgendwohin zu bestellen.

Wie jeder Arzt unterliegt auch der Betriebsarzt der ärztlichen Schweigepflicht. Diese gilt gegenüber jedermann, auch gegenüber dem Arbeitgeber ohne jede Einschränkung. Mitteilungen an den Arbeitgeber haben sich auf diejenigen Aussagen zu beschränken, die zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften (z. B. bei Pflichtuntersuchungen nach der ArbMedVV) erforderlich sind, oder bedürfen der Einwilligung des Betroffenen.

Ja das ist rechtlich in Ordnung.

Dein Chef macht sich Gedanken um deine Gesundheit ist doch gut.

Der Chef macht sich eher Gedanken um die Zahlen !

Natürlich darf er das. 3 mal krank, da ist es doch wichtig für den Chef, dass du untersucht wirst und festgestellt wird, ob der Job evtl. für dich zu anstrengend ist bzw dass du körperlich nicht geeignet bist... in deinem eigenen Interesse ;-)...Kommt ja auch drauf an, ob und was du als Grund für die Krankmeldung angegeben hast.... Ich denke dein Chef zweifelt deine "Krankheit" an. Das wird oft durch Kommentare der Kollegen ausgelöst und wenn das Misstrauen da ist, dann ist es besser, dieses aus dem Weg zu räumen. Also geh zum Betriebsarzt und lass dich untersuchen. Tut ja nicht weh und wenn danach wieder Ruhe herrscht, ist ja alles gut....

Worauf stützt sich denn deine Vermutung? Natürlich hat eine Firma das recht, den Betriebsarzt einzuschalten. Der ist doch nicht nur Migräne und Kopfschmerzen da.

Auch Zeitpunkt und Dauer deiner Erkrankungen können eine Rolle spielen. Übrigens, ist man heutzutage bei häufiger Erkrankung mitunter schneller bei der Arge , als man denken kann.

Einer nahen Verwandten ist das passiert. Sie war dauerhaft längerfristig krank.
Arbeitgeber: Bundegesundheitsamt. Lustig, nicht wahr?

das kenn ich alles. ich persönlich bin fast nie krank. es geht nicht um mich und außerdem geht es auch nicht um längerfristiges krank sein. einfach so... 3 mal im jahr krank und ab zum betriebsarzt. ist das normal?

@Polingo

Ideale Zeiten dafür wären: Zwischen Weihnachten und Neujahr, falls gearbeitet wird und sogenannte Brückentage. Möglichst noch bei abgelehntem Urlaub.

@Polingo

JAAAAA auch ein arbeitgeber hat das recht sich infos zu erwerben, inwieweit sein arbeitnehmer dem betrieb zuträglich ist.

@casala

Er kann untersuchen lassen, ob der Arbeitnehmer für den ausgeübten Job tauglich ist (also z.B: bei Bluthochdruck oder Diabetis keine Nachtschicht) - die Antwort des Arztes ist aber nur ein JA oder NEIN - Mehr geht nicht, also warum NEIN erfährt der Arbeitgeber schon nicht mehr wegen der ärztlichen Schweigepflicht

@Belaestigter

Theoretisch hast du völlig Recht. Praxis? Hmm.
Ein Arbeitgeber meiner Frau hat sogar früher mal bei der Barmer Auskunft gekriegt. Eine Sauerei erster Güte. Aber nicht zu beweisen.

@Sonnenstern811

Eben - nicht zu beweisen, nur vom "hörensagen" - dann wäre Ich mit der Behauptung aber auch "vorsichtig" (die Barmer könne dir eine "mitgeben", für diese Unterstellung hier in der "Öffentlichkeit, sie würde vertrauliche Informationen unerlaubt an Dritte abgeben - da bist du mal schnell beweispflichtig)- wenn aber "zu beweisen", dann ist die Ärztekammer und der Landesdatenschutz die erste Anlaufstelle wegen eines Verstosses gegen das Bundesdatenschutzgesetz - und die machen denen dann schon "Licht ans Fahrrad")