betriebliche Pensionskasse vorzeitig auszahlen lassen?
Hallo, ich habe eine zusätzliche Rente abgeschlossen wo ich seit 2004 einzahle. Es handelt sich dabei um eine Pensionskasse meines Arbeitgebers. Muss sowas zugelassen werden oder können die sich dagegen sperren? Oder ist das von Unternehmen zu Unternehmen verschieden? (p.s: Der Grund warum ich die kündigen möchte soll bitte nicht Inhalt der Diskussion werden :-))
5 Antworten
Wie alle Formen der betrieblichen Altersversorgung sind die Verträge so abgeschlossen, dass ein e vorzeitige Auszahlung in der Regel unmöglich ist. (gesetzliche Vorgabe). Darauf müsstest du aber beim Abschluss hingewiesen worden sein. D u kannst natürlich deine Zahlungen einstellen und den Vertrag beitragsfrei stellen.
Auszahlung ist nicht möglich. Versorgung wird "unverfallbar" sein, d.h. kein Zugriff vor vereinbartem Beginn (u.U. ab 60 vorgezogen möglich). Geregelt ist das alles im Betriebsrentengesetz. Einzige Ausnahme wäre, wenn es nur einen "Minibetrag" als Abfindung gäbe, davon gehe ich aber nicht aus, da du schon seit über 7 Jahren einzahlst wie du berichtest.
Nur wenn eine BU-Zusatzversicherung einbezogen wäre. Das wird aber in der bAV nicht gemacht, weil die Anpassungspflicht für den Arbeitgber ein unübersehbares Risiko bedeuten würde.
Bei meiner Pensionskasse wäre es so gewesen, daß ich bei vorzeitiger Kündigung den Anteil des Arbeitgebers nicht, sondern nur meinen Finanzierungsanteil zurückbekommen hätte. Den Anteil des Arbeitgebers hätte die Pensionskasse dem Arbeitgeber zurückgegeben.
Das wäre für mich ein Verlustgeschäft gewesen.
Hätte ich freiweilig alleine weitergezahlt, hätte ich im Rentenfalle auf alle Zahlungen ca. 17,5 % Sozialbeiträge zahlen müssen. Das hätte bedeudet, daß diese Zahlungen für Sozialbeiträge meine gesamten erwirtschafteten Zinsen und sogar ein Teil des angesparten Kapitals aufgefressen hätten. Ein Unding!!!
Besser wohl beitragsfrei stellen und sich nach einer anderen Anlagemöglichkeit umsehen.
Mal in den Vertrag schauen, könnte sein, dass eine Beitragsfreistellung bis 65 möglich ist und dann erst Auszahlung.
nein, erst bei Rente! Du kannst die betriebliche Altersvorsorge zu einem anderen Arbeitgeber mitnehmen
Ist eine Zahlung von Rente von Pensionskasse auch vor 60.Lebensjahr möglich, wenn die Person schon eine EU Rente bekommt? Oder erst ab 60 Jahren?