Betreuungsunterhalt ab 3. Lebensjahr. Unverheiratet? 1 Kind?

6 Antworten

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/betreuungsunterhalt-berechnung-und-selbstbehalt/07/

Dennoch muss die Unterstützung auch nach dem dritten Geburtstag noch in besonderen Einzelfällen gezahlt werden, solange und soweit es dem Ex-Partner gerade aufgrund der Kinderbetreuung weiterhin unzumutbar ist, für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Dies muss er jedoch gesondert begründen, notfalls auch vor Gericht.

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/101989-wie-lange-ist-betreuungsunterhalt-zu-leisten

Nein, das muss nicht in Einzelfällen gezahlt werden, dass muss zwingend immer bis zum dritten Geburtstag gezahlt werden.

@Menuett

Sorry - mir - wie auch dem FS geht es um Betreuungsunterhalt über das 3. Lebensjahr hinaus.

@wilees

DRITTES Lebensjahr

  1. Lebensjahr 0-12 Monate
  2. Lebendjahr 13-24 Monate
  3. Lebensjahr 25-36 Monate dann 3. Geburtstag.
@Menuett
Die verlangen jetzt nach 3. LEBENSJAHR des Kindes !! immer noch eine Höhe von 585 Betreungsunterhalt und 287 kindesunterhalt .
Muss man wenn man nicht verheiratet ist trotzdem nach3. Lebensjahr des Kindes betreuungsunterhalt zahlen ??

Das ! ist der Tenor der Fragestellung - also ist das Kind ja wohl 36 Monate + !

Er ist verpflichtet, der Mutter bis zum dritten Geburtstag des Kindes Betreuungsunterhalt zu zahlen.

Okay aber die Frage ist danach .. Das muss ja irgendwann ein Ende haben. Wenn die Frau so viel Geld kriegt wird sie niemals mehr Arbeit in Anspruch nehmen.. mit mehr Arbeit das gleiche verdienen? Das macht keinen Sinn

Ich gehe mal davon aus, das wenn bereits das Konto gepfändet wird, ein Unterhaltstitel vorliegt. Das heißt, ein Gericht hat irgendwann entschieden, dass der Unterhalt so hoch sein muss. Es geht ja hier nicht nur darin ob das Kind gesund ist sondern auch ob die Mutter zB nicht arbeiten kann weil sie das Kind betreut.

Mit einem Anwalt kann man das natürlich noch mal prüfen lassen, ansonsten muss dein Bekannter da jetzt durch.

Die Mutter hat doch offenbar Einkommen.

verdient auch noch 1000€

Kontopfändung kam es dazu weil es zu einem Beschluss kam vom Gericht wobei sein Anwalt ehrlich gesagt verkackt hat. Die verlangten von ihm 1350€ monatlich. Es kam zu so einem hohen Betrag weil er vorher Wochenendarbeiten gemacht hat. Dann zählen die Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld mit und kommen auf durchschnittlich nettogehalt 2700€.

Da er dann keine wochenendarbeit mehr machen wollte weil das natürlich kein Mensch macht wenn man so viel von ihm verlangt. Kann man sehr gut verstehen. Dann erhielt er seine 2200 € netto. Und da er dann 1350€ nicht zahlen konnte haben die es laufend gepfändet. Das ist total ungerecht meiner Meinung nach wegen diesen Beschluss und solche Anwälte die nur einen das Geld aus der Tasche ziehen wollen und Ihre Mandanten so stehen lassen finde ich absolut unverschämt.

der betreuungsunterhalt muss nur dann gezahlt werden, wenn die betreuung des kindes nicht ausreichend vorhanden ist oder das kind anderweitig krank ist und nicht betreut werden kann außer durch die mutter. hier kann der kindesvater nur seinen anwalt befragen.

damit muss er noch seinen Kredit sein Vertrag was noch am laufen ist alles bezahlen 

das ist weder das Problem des Kindes noch der Expartnerin.