Betreuungsgeld Nachzahlung
Hallo ihr Liebe :)
Ich habe grad den Bescheid von der Stadt bekommen das mein Antrag bewilligt wurde, jedoch!!!! Haben die mir mitgeteilt das die 600€ Nachzahlung einbehalten wird... Darin steht:
Ich beabsichtige,gemäß Paragraph 51 SGB I den o.g Betrag ggf. In voller Höhe an das Jobcenter Essen zu erstatten, weil sie von dort Leistungen erhalten, bzw. Im zurückliegenden Bewilligungszeitraum erhalten haben.
Würde ich ja verstehen wenn ich in dem Zeitraum Geld von der Arge bezogen hätte, aber mein Sohn wurde am 04.09.2013 geboren, den Antrag stellt man ja ab dem 15 Lebensmonat, also ab November 2014 in unserem Falle, nur das Problem was ich nicht verstehe ist das ich seid der Geburt meines Kindes kein Arbeitslosengeld seid September 2014 beziehe. Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen....
Liebe Grüße Verriet
3 Antworten
Frag doch einfach die Stadt. Diese wird Dir korrekt Auskunft geben.
Wenn du in dem betreffenden Zeitraum keine Sozialleistung erhalten hast, kannst du das ja belegen und Widerspruch einlegen.
Vielen Dank für die Antwort
Ich habe denen ja beim Antrag mitgeteilt das ich seitdem nicht mehr vom Arbeitsamt lebe, aber ich werde das denen nochmal mitteilen und das Nachweisen
Ich stände dort sofort auf der Matte und würde gleichzeitig schriftlich Widerspruch einlegen. Wenn du keine Leistungen von der Arge bezogen hast, können sie auch das Betreuungsgeld nicht mit erhaltenen Leistungen verrechnen. Ruf am besten gleich morgen bei der zuständigen Sachbearbeiterin an, sofern eine Direktwahlnummer angegeben ist (beim JobCenter hat Anrufen keinen Zweck, weil man dort in ein Callcenter weitergeleitet wird, wo die Leute von Tuten und Blasen keine Ahnung haben). Vorbeikommen würde ich trotzdem noch und mich energisch beschweren, damit sie gar nicht erst auf die Idee kommen, mit deinem Betreuungsgeld das JobCenter zu sponsern. Ich würde gleichzeitig den Widerspruch in der Widerspruchsstelle abgeben.
Ja das werde ich auch direkt am Montag erledigen, verstehe das ganze sowieso nicht. Werde mich dann mal aufklären lassen. Danke für deine Antwort