Betreuungsfall - Was sagt hier das Mietrecht?

6 Antworten

Wenn Du nach den Sozialversicherungen fragst so endet das Arbeitsverhältnis mit dem Tod der alten Dame. Es sollte sich also zügigst arbeitslos gemeldet werden denn Versicherungsschutz besteht erst vom Tag der Arbeitslosmeldung an. Andere Versicherungen sollten nicht interessieren. 

Was den Mietvertrag angeht so ist es eine Angelegenheit zwischen den Erben einerseits und dem Mieter und andererseits greift hier immer noch geltendes Mietrecht welches zu beachten ist. 

mit dem versicherungsschutz hat ein mietvertrag nichts zu tun (das risiko läge hier sowieso auf der seite des eigentümers bzw. den rechtsnachfolgern).

deine frage ist allerdings insgesamt sehr berechtigt, denn im gegensatz zu den antworten hier hat ja nicht die alte dame (=eigentümerin?) die wohnung vermietet, sondern ein betreuer. das ´normale´ mietrecht greift hier also nicht.

dieser betreuer hat ein rechtsgeschäft mit einem mieter abgeschlossen, ohne dass dem betreuer das haus gehört. hier wäre wichtig zu wissen, ob der betreuer gerichtlich bestellt wurde oder von anderen personen, z.b. den angehörigen, einer sozialstation etc., d.h. ob er rechtsgeschäfte in diesem sinne hätte abschließen dürfen oder ob er es einfach nur ´praktisch´ fand, dort jemanden hineinzusetzen, der sich ohnehin kümmert.

weiter: wem flossen denn die mieteinnahmen zu? dem konto der alten dame oder dem betreuer? den angehörigen oder dem gericht?

wenn die pflegende person nun ´arbeitslos´geworden ist, da der pflegefall verstorben ist, und daher auch sein entgeld wegfällt und die whg. nicht mehr finanzierbar ist: war das wohnrecht an die pflege gekoppelt? unabhängig davon, ob die pflegeperson die whg. noch finanzieren kann oder nicht: mit dem tod der alten dame endet eigentlich auch das rechtsgeschäft (mietvertrag), denn sowohl die pflegeperson als auch der BETREUER sind nun nicht mehr notwendig.

anders würde es sich verhalten, wenn der betreuer zum rechtsnachfolger (=neuer eigentümer des hauses) der alten dame ernannt wurde, z.b. durch ein testament.

aufgrund deiner recht ungenauen angaben kann man leider nur das notwendigste darauf antworten.

vllt. die 2 wichtigsten infos in kürze: 1.) das normale mietrecht greift hier nicht, wenn der betreuer den mietvertrag abgeschlossen hat. 2.) mit dem tod der dame sind die rechtsgeschäfte, ob vom gericht veranlasst oder nicht, hinfällig. weder für den pfleger noch den betreuer gibt es noch eine notwenigkeit und die bestellung endet an dieser stelle.

Wieso sollte das normale Mietrecht nicht gelten? Der Betreuer hatte das Recht, einen Mietvertrag mit der Pflegeperson zu schließen. Ob in seinem Namen oder im Namen der betreuten Person ist unerheblich. Um einen Mietvertrag zu schließen muss ich nicht Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung sein. Möglicherweise hätte ich ein Problem, wenn ich ohne Wissen des Eigentümers einen Mietvertrag mache, aber ungültig ist ein solcher Vertrag erst einmal nicht.

In dem konkreten Fall hier heißt es, dass es Erben gibt, denen das Haus nun gehört. Sie treten entweder anstelle der betreuten Person zwangsläufig in das Mietverhältnis als Vermieter ein oder werden vom immer noch vermietenden Betreuer verlangen, dass er die Mietsache heraus gibt oder zumindest den Ertrag, also die Miete an sie weiter gibt.

Falls die Pflegeperson kündigen will muss sie die Kündigung an den Betreuer senden und ganz normal nach 3 Monaten wird diese wirksam. Umgekehrt geniesst der/die Mieter/in Bestandsschutz des Mietvertrags. Eigenbedarfkündigung von Seiten der Erben ist aber möglich.

Der Mietvertrag besteht weiterhin und die bestehendne Verträge über Versicherung und Energieliefeung evbenfalls. Es gibt ja einen/eine Erben und hier damit die Nachfolge gegeben. Sollte kein Erbe vorhanden sein, ist automatiosch der Staat(Das Bundesland) in dem die Wohnung /Haus liegt Nachlassberechtigte. Üblicherweise wird ein Nachlassverwalter (Rechtsanwalt)von der zuständigen Behörde (Finanzdirektion) bestellt. Es ist also soweit alles geregelt. Viele Grüße Strippe

das ´normale´ mietrecht greift hier nicht, wenn ein betreuer den mietvertrag abgeschlossen hat.

mit dem tod der dame sind die rechtsgeschäfte des betreuers, ob vom gericht oder anderen personen bestellt, hinfällig. weder für den pfleger noch den betreuer gibt es noch eine notwendigkeit und sowohl die bestellung als die daraus resultierenden handlungen enden an dieser stelle.

@baghera

@baghera: Das ist schlicht falsch!

@bwhoch2

baghera, bitte mache Dich doch erst mal schlau, in diesem Fall vor allen Dingen auch bezüglich Demenz. 

Eigentlich gar nichts, denn das Mietrecht hat doch mit einer Betreuung nichts am Hut, oder? Es gibt einen Vermieter, es gibt einen Mieter, es gibt einen Mietvertrag und nun sind die Erben dann in diesen Vertrag eingestiegen und wenn ein Mieter seine Kosten und Lasten nicht mehr wuppen kann, bekommt er doch bestimmt Stütze oder muß eben das Vertragsverhältnis beenden. Viel Glück.

das ´normale´ mietrecht greift hier nicht, wenn ein betreuer den mietvertrag abgeschlossen hat.

mit dem tod der dame sind die rechtsgeschäfte des betreuers, ob vom gericht oder anderen personen bestellt, hinfällig. weder für den pfleger noch den betreuer gibt es noch eine notwendigkeit und sowohl die bestellung als die daraus resultierenden handlungen enden an dieser stelle.

@baghera

@baghera: Das ist schlicht falsch!

@bwhoch2

sorry, ähnliche fälle habe ich dauernd auf dem tisch. aber wie ich schon schrieb, fehlen in den angaben des fragestellers eine ganze reihe genauerer angaben, um das abschließend und letztlich richtig beantworten zu können.

@baghera

Also, keine VGV (zum Beispiel) endet von alleine und automatisch, nur weil der ET verstirbt. Sie geht doch auch auf die Erbengemeinschaft über und der Bescheid über die Grundsteuer ebenso. ... eine Kfz-Versicherung läuft ja auch weiter, bis sie gekündigt wird oder das Risiko eben wegfällt.

da für das Haus ja auch scheinbar nun kein Versicherungsschutz (?) mehr besteht und die Person nicht mehr in er Lage ist die Wohnung von den Kosten her zu halten?

????


wenn die Person die bisher gepflegt hat einen Meitvertrag hatte, kanmn sie dort selbstvertändlich weiter wohnen bis der Mietvertrag beenddet wird ... wenn sie keine Miete zahlt, kann man sie kündigen ...

mit den Hauskosten - wie Versicherung etc. hat sie nichts zu tun, dass muss der Erbe (=neuer Eigentümer) zahlen .. ggfls. kan ein Teil auf den Mieter als nebenkosten umgelegt werden ...

Falsch!! Ein schriftlicher Mietvertrag ist keine Voraussetzung. Ebenso wenig das Zahlen eines Mietbetrages. Denn es kann hier durchaus unterstellt werden dass sie dort mietfrei wohnen konnte gegen Leistung. Auch diese Möglichkeit gibt es. Inwieweit die erbrachte Leistung weggefallen ist hängt schlicht von ihren bisherigen Tätigkeiten ab. Demenz ist ja nicht vergleichbar mit Bettlägerigkeit von der Definition her. Demenz kann in der Betreuung sehr unterschiedliche Betreuung bedeuten. In jedem Fall sollte abgewartet werden wie sich der Erbe / die Erben dazu verhalten es sei denn die Pflegekraft kündigt von sich aus und zieht unter Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen die sich online recherchieren lassen bezüglich eines ganz normalen Mietvertrages aus.