Betreutes Wohnen - Kinderheim

7 Antworten

ich würde einen Anwalt zu Rate ziehen.

Wenn ihr nur damit die Tochter ins betreute wohnen kann, sprich die Unterbringung doch bezahlt wird, entzieht ihr Eurem Kind wenn es aus dem betreuten wohnen zurück kommt, die gewohnte Umgebung, das gewohnte Zuhause das dem Jugendamt doch für die kindliche Entwicklung so wichtig ist.

Das zieht mir im Zahn.

Wenn eine fürsorgeberechtigte Person im Alter von 16 Jahren laut Jugendamt unbedingt in betreutes Wohnen gehört dann hat es gute Gründe und die Frage steht berechtigt im Raum wo die Eltern bis dahin versagt haben. Ihr als Eltern habt 16 Jahre lang den weltweit dritthöchsten Betrag von unseren Steuermitteln erhalten um Eurer Erziehungs- und FürsorgePFLICHTEN  gegenüber Eurem Kind nachkommen zu können. Das mal vorweg.

Ansonsten scheint ja dieses tote Ding welches sich Haus nennt für Euch wichtiger zu sein als eine einigermaßen angemessene Zukunftssorge um Euer Kind. Also lasst die Ämter entscheiden. Oder übt Euch mal in sozialem Verhalten. Dann braucht es keinen Gerichtsentscheid dessen Kosten dann selbstverständlich von Euch zu tragen sind. Soziales Verhalten lässt sich nicht kaufen. Es lässt sich aber auch und vor allen Dingen da finden wo nicht so Prestigezeug vorhanden ist. Was will Deine Tochter mit einem Haus wenn dafür ihre Seele zerbrochen wurde?????

Wenn das Kind in eine Wohngruppe kommt, dann sind die Eltern nicht nur verpflichtet den üblichen Unterhalt zu zahlen.

Nein, sie müssen für die gesamten Kosten aufkommen.

Da kann u.U. auch das Eigenheim betroffen sein.

"Normale" Kinder werden ja so einfach nicht aus der Familie genommen, da müßt ihr das Kind schon mißhandelt, mißbraucht, oder verwahrlosen haben.

Oder sie läuft völlig aus dem Ruder und ihr könnt nicht damit umgehen.

Warum sollte der Staat für ihre Fehler aufkommen müssen?

Ja wir brauchen mehr Informationen. Warum soll die Tochter weg, und wieso sollt ihr euer Haus verkaufen? Nur wegen den Unterhaltskosten?

miko11 
Fragesteller
 26.03.2015, 17:58

Warum weil das Jugendamt das möchte.

Ja wegen den Unterhaltskosten, wir haben Jahrzehnte unser Haus abbezahlt und befürchten nur das die sagen können zur Kostendeckung können wir das Haus verkaufen.

Ja vorab ich weiß das ich zu einem Anwalt gehen kann.

Danke für die Antwort

Leider gibst du zu wenig Infos, warum das Jugendamt die Unterbringung fordert.

Ist deine Tochter behindert oder gibt es gravierende Probleme mit ihr?

Es ist wichtig zu wissen, worum es geht. Sonst sind Antworten sinnlos oder gar falsch.