Betreuer für einen Alkoholiker

7 Antworten

STOPP!!!!

Du willst einen süchtigen Menschen aus seiner Selbstverantwortung nehmen. Warum? Weil Du nicht mehr aushalten kannst was er sich antut? Das ist dann bitte Deine Sache.

Du magst über meine Zeilen verwundert sein und auch der Meinung dass danach gar nicht gefragt wurde. Tatsache ist, dass die Menschen aus einer Sucht aussteigen wollen, welche ihren Tiefpunkt erreicht haben. Wo der jeweilige Tiefpunkt ist ist individuell verschieden. Ich möchte Dich also bitten Dich an eine Selbsthilfegruppe für Alkoholkranke zu wenden. Viele sind auch für Angehörige offen. Es viele verschiedene Selbsthilfegruppen. Findest Du im Internet. Weiter macht es Sinn sich mit dem nächsten Landesverband gegen Suchtgefahren zu beraten. Sei versichert dass in jedem Fall die Möglichkeit einer gesetzlichen Betreuung bekannt ist und auch Hilfe angeboten wird wenn diese Fachmenschen es für richtig ansehen.

Viele Ärzte haben nur auswendig gelernt was Sucht ist. Das ist beweitem nicht ausreichend um die Thematik zu erfassen. Hinzu kommt dass der Bundesgerichtshof feststellte, Ärzte dürfen sich kaufen lassen. Weiter ist zu bedenken dass manches zuständige Amtsgericht mit der Kassenärztlichen Vereinigung zusammen arbeitet um sich ein bequemes Leben auf Kosten von uns Allen zu machen. Die Einbildung, gesetzliche Betreuung sorge automatisch für Verbesserung, steht den Tatsachen entgegen. Manchem Richter ist es sowas von egal ob die gesetzlich Betreuten sterben oder nicht. Wobei bei Sucht von Sterben keine Schreibe sein kann. Hier geht es um Verrecken wird die Krankheit gelebt. Unsere Gesetze sind so gestaltet dass die Betreuten den mit Sonderrechten Ausgestatteten hilflos ausgeliefert sind. Das kann durchaus dazu führen dass den gesetzlich Betreuten eine andere Persönlichkeit angedichtet wird, ihnen jeder Kontakt zur Au0enwelt verweihrt wird auf unterschiedliche Art und so fort. Bilde Dir also nciht ein gesetzliche Betreuung sei das Gelbe vom Ei. Mitglieder von Selbsthilfegruppen sind oft genug bedeutend erfolgreicher.

Hallo! Du kannst eine Betreuung anregen, das kann jede natürliche Person. Beim Amtsgericht, dort beim Vormundschaftsgericht. Schildere genau die Problematik. Formulare kannst Du ggf. aus dem Internet herunterladen. Wenn Du magst, faxe oder schicke ich sie Dir zu (PN). Entmündigungen gibt es nicht mehr. Es entscheidet auch kein Antsarzt, sondern ein Richter. Und ggf. wird ein Gutachter hinzugezogen. Ber zu Betreuende entscheidet aber selbst, ob er die Betreuung wünscht oder nicht. Es sei denn, da gibt es Selbstgefährdungsabsichten, das Wohl des zu Betreuenden ist gefährdet oder er gefährdet andere. Alles Gute und schön, das Du nicht wegschaust, sondern hilfst! LG aus HH

Du musst beim zuständigen Amtsgericht eine Betreung beantragen. Die ist in drei einzelne Bereiche gegliedert: Finanzen, Aufenthaltsbestimmung und Dinge die den Körper des zu Betreuenden betreffen (Essen, trinken, Hygiene, Operationen u.s.w.)

Wende dich an den Hausarzt. Die Krankheit muss zunächst diagnostiziert werden. Ist dies schon geschehen, wende dich an die Krankenkasse desjenigen. Die helfen weiter.

zuerst muss ein Arzt den Alkoholismus prognostizieren, dann geht es weiter über die Krankenkasse. Allerdings denke ich, dass ein Betreuer erst dann ins Spiel kommt, wenn der Mensch entmündigt wird, bzw. teilweise entmündigt wird

primusvonquack  08.07.2012, 13:31

"Alkoholismus prognostizieren" ROFL!!!

primusvonquack  08.07.2012, 13:33
@primusvonquack

Einzig entscheidend ist, ob jemand sein alltägliches Leben selbstverantwortlich bestimmen kann oder nicht.

tapri  08.07.2012, 13:38
@primusvonquack

und genau das muss vom Arzt bestätigt werden

primusvonquack  08.07.2012, 13:43
@tapri

Nein, darüber entscheidet ein Richter und das ist auch gut so. Sonst könnten missliebige Angehörige all zu leicht duch Gefälligkeitsgutachten abgeschoben werden. Der Richter kann in Zweifelsfällen einen unabhängigen Gutachter zu Rate ziehen. Die krankenkasse hat damit Null zu schaffen. Kurz: Du schreibst Unsinn.

Modifee  09.07.2012, 07:52

Das ist nicht richtig. Es ist unerheblich, woran ein Mensch leidet. Es geht um den Status Quo und dann wird geschaut, ob Hilfe notwendig und sinnvoll ist. Entmündigungen gibt es nicht mehr.