Betretungsrecht von Wohnung durch Vermieter?

13 Antworten

Er kann zwar auch unangekündigt kommen, du musst ihn aber nicht reinlassen. Die meisten Mietverträge sehen solche Kontrollgänge in gewissen zeitabständen (jährlich ider halbjährlich) vor. Es ist üblich, dass der Vermieter rechtzeitig sein kommen ankündigt.

Was ist mit „unter gewissen Abständen“ zu verstehen? Wenn das heißen sollte, regelmäßig halb- oder vierteljährlich etc., sage ich absolut nein. Nur aus begründetem Anlass kann er das Betretungsrecht wahrnehmen. Schnüffelbesuche sind unzulässig (Staub gewischt, Abwasch erledigt, Ordnung mit den Sachen ?,etc.). Du bist Besitzer der Wohnung und hast das Hausrecht und entscheidest, wann und wer zu dir in die Wohnung rein darf. Der Besuch ist mindestens 24 Std. vorher anzukündigen und hat sich nach deinen Bedürfnissen zu richten

Ja, das kann er, wenn er einen guten Grund hat. Jedoch muss er den Termin vorher mit Dir absprechen.

Darf er schon, aber nie unangekündigt. Sollte er das tun und du magst es nicht, schicke ihn weg und bitte um Terminvereinbarung!

Wenn nichts darüber im Mietvertrag steht darf er Deine WOhnung nicht betreten. Wenn es um eine Wohnung in seinem Haus geht ... in seinem Treppenhaus darf er natürlich nach Lust und Laune spazieren gehen.

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