Betreten von parkflächen verbieten und Anzeige erstatten?
Hallo zusammen. Ich kam heute mit Meinem Nachbarn in ein verbalen Gerangel. Zuerst mal wohne ich an einer Straße wo diverse Reihenhäuser senkrecht zu Straße gebaut sind. Passend zu den Reihenhäuser stehen auch Garagen an der Straße dran die aneinander gebaut sind und somit einen gemeinsamen Garagenhof bilden. Ich wohne an einer hausreihe und mein Nachbar in ner anderen und unsere Garagenhöfe sind durch einen Durchgang und einer Hecke getrennt. Ich soll seiner Meinung nach vor 8 Wochen seine Tochter fast rückwärts angefahren haben als ich auf auf seinem Garagenhof (der mit anderen geteilt wird) mein Auto gewendet habe während sie wohl mit Kreide darauf gespielt hat. Da ich davon selber nichts mitgekriegt habe und er mich nie drauf angesprochen hat bezweifel ich es das es wahr ist. Aufjedenfall wollte ich heute wieder kurz auf seiner Fläche wenden als er mich von hinten zugestellt hat und mir aggressiv gesagt hat das das betreten verboten ist (welches er durch ein gelbes Schild in der Mitte der garagenreihe seit kurzem gekennzeichnet hat.) weil wie gesagt ich angeblich seine Tochter fast angefahren habe. Und falls ich je wieder nur ein Reifen darauf stellen würde, würde er Anzeige gegen mich erstatten. Nicht falsch verstehen, ich kann verstehen das er sich Sorgen um seine Tochter macht nur kam der mir heute so blöd und aggressiv das ich gerne mal die sachliche Lage wissen würde. Kann man durch ein Schild die komplette parkfläche sperren? (wahrscheinlich hat er sich mit den Nachbarn der Häuserreihe abgesprochen). Dürfen Kinder dort einfach so Spielen? Dürfte ich Anzeige erstattet sobald jemand auf meinem parkhof wenden bzw nur ein Reifen abstellt wenn ich ein Schild hinhänge?
Danke schonmal im voraus :)
2 Antworten
Stichwort : "gemeinsamer Garagenhof"
Privat aufgestellte/aufgehangene Verbotsschilder.
Bei einer solchen Vorgehensweise handelt es sich um einen Schein-Verwaltungsakt, der ohne rechtliche Wirkung ist.
Als Autofahrer hat man eine besondere Sorgfaltspflicht in den Bereichen, wo sich Kinder aufhalten könnten. Kinder verhalten sich nicht immer rational.
Nein, weil das besagt doch nur, das sie mit seiner Vorgehensweise einverstanden waren. Ohne rechtliche Wirkung.
Ich bezweifle ob Parkflächen sich als Kinderspielplatz eignen. Wenn der Mann verantwortungsvoll ist , dann lässt er sein Kind nicht dort spielen wo mit Fahrzeugen rangiert wird.
Dankeschön. Aber wenn er die Einverständniserklärung von den anderen garagenhofnutzern hat ist es wieder rechtens?