Betreten von gesperrten Flächen

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Ist Bundesland abhängig. Nur Wege die zwei Orte verbinden sind unstrittig. Wege die im nirgendwo enden, kann man unter Umständen für jedermann sperren. Und dies gilt nicht nur für Privatwege, sondern auch für solche die der Gemeinde gehören. Ist aber sehr komplex!

"Betreten Verboten

feldwege dürfen betreten werden.

Spaziergänger