Betreten stillgelegter Gleise rechtswidrig?

4 Antworten

Nach § 62 EBO (Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung) ist das Betreten von Bahnanlagen nur so weit erlaubt, wie sie "dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienen" (also z.B. auf Bahnsteigen und Wegen).

Irgendwelche Trampelpfade gehören dagegen nicht dazu, und nach § 64b EBO handelt es sich bei einem Verstoß um eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz), die entsprechend geahndet werden kann.

Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Gleis tatsächlich noch befahren wird oder nicht.

Mitarbeiter der Deutschen Bahn dürfen übrigens keine Bußgelder verhängen, aber vermutlich handelte es sich um einen Beamten der Bundespolizei, zu deren Aufgaben auch solche Kontrollen gehören.

Ja. Ein Bahngelände ist oft noch im Besitz der Deutschen Bahn und somit haftet sie für Unfälle, die darauf passieren. Allerdings stehen da immer Schilder rum "Betreten des Gleiskörpers/Bahngeländes verboten" und somit bist du selbst schuld, wenn was passiert. Aber wenn die Bahn verbietet, auf dieses Gelände zu gehen (und das gilt für Gleiskörper immer), dann kann sie das auch sanktionieren, klar.

Ob das Gleis endgültig stillgelegt ist, weißt du nie. Und auch wenn der Pfad von der aktiven Bahnstrecke wegführt, dann kann trotzdem noch Gefahr von den Zügen auf der Bahnstrecke ausgehen (Sog, etc.).

Bleibt weg vom Bahngelände. Strafen sind voll gerechtfertigt. Das ist ein Gelände, das dir nicht gehört, du willst auch nicht, dass Leute duch deinen Garten eine Abkürzung nehmen.

Ja,Gleise queren ist verboten aus Sicherheitsgründen. Aus Prinzip, denn schnell ergibt sich eine gefährliche Situation. Mach besser sichere Fitness und auf den km.

Also ich würde den Trampelpfad benutzen, weil Zeit = Geld und wenn du nach dem 20. Mal erst erwischt wirst, hast es sich denkich gelohnt. Und vielleicht wirst du ja auch garnicht "erwischt" ;)

Ich hoffe, dass du jedes Mal erwischt werden würdest ;)

Danke, echt lieb von dir :*