Betreten eines gemieteten Grundstücks
Mion, Zusammen, Seit Jahren lieg ich mit einem Nachbarn im Klinsch - der mich oft verbal belästigt und auch ab und zu bedroht. Bisher hat er es sich jedoch nicht gewagt, das Grundstück, dass ich mit einer anderen Mieterin gemeinsam nutze, zu betreten. Das Haus und das Grundstück, in dem ich lebe, gehört einem Vermieter, der ebenfalls in direkter Nachbarschaft wohnt. Mit dem versteh ich mich aber ganz gut.Heut hab ich ihn (den Pöbelnachbarn) erwischt, wie er auf unserem Grundstück herumlief. Natürlich sprach ich ihn an, er solle wenigsten fragen, bevor er durch meinen Garten rennt. Da meinte er, ich hätte gar nichts zu sagen, das Grundstück gehöre mir nicht. Durch meine Miete zahle ich auch die halbe Grundsteuer und alles, was so für das Haus an Auslagen zu Zahlen ist - jeweils zur Hälfte. Darf ich dann diesen Nachbarn vom Grundstück verweisen bzw. verlangen, daß er um Betreten bittet oder bestimmt das der Vermieter? Gruß, Mieterle
8 Antworten
Also, werfe einen Blick in die mietvertraglichen Vereinbarungen, was genau angemietet wurde und was lediglich zur Nutzung überlassen wurde und was der anderen Mieterin gehört. Ich kann mir nicht vorstellen, daß in einem Mehrfamilienhaus das alleinige Nutzungsrecht vermietet wurde. Wie soll dann die andere Mieterin in ihre Bude kommen? Für mich ist für das Hausrecht außerhalb des Mietgegenstandes der Hauseigentümer zuständig.
Das kommt darauf an, die Nutzung des Gartens in Ihrem Mietvertrag verankert ist oder nicht.Also ob Sie den Garten gemietet haben oder nicht. Wenn ja, haben Sie selbstverständlich das Hausrecht über das gemietete Gartenstück. Wenn der Nachbar dann diesen Garten betritt, ist es genau so, als würde er Ihre Wohnung betreten. Das können Sie ihm verbieten, gegebenenfalls über eine gerichtliche Unterlassungsverfügung
naja kommt drauf an, wenn das ein stück rasen vorm haus ist und damit eine "abkürzung" darstellt nehm ich an wird keiner was sagen. wenn er allerdings in einem richtigen garten herumläuft würd ih das auf jeden fall dem vermieter sagen und natürlich darf er nicht einfach auf ein fremdes gründstück gehen ohne erlaubnis.
Tss,
Eine kräftige Ohrfeige sollte abhilfe verschaffen und das Problem letztlich lösen HABE ICH GEDACHT als ich das las, da dies aber Selstjustitz und Körperverletzung ist, scheidet es aus!!! (Pssst, es sei denn es ist dunkel und niemand sieht es) :-)) Nein im Ernst, Wie hier schon geschrieben, musst du in deinen MV schauen, hast du das Haus mit Garten gemietet, wovon ich mal ausgehe, dann ruf beim nächsten Mal die Polizei und lass ihn des Grundstücks verweisen, erteile ihm Hausverbot für das Grundstück und dann ist es ab sofort Hausfriedensbruch und ein Richter wird ihm zeigen was er darf und was nicht. Sollte wirklich das Grundstück nicht mitvermietet sein, geh zu deinem Vermieter und bitte ihn, den Nachbarn ein schriftliches Hausverbot zu erteilen, mach ihm klar, dass du sonst prüfen wirst, die Miete zu mindern wegen Belästigung, die dein Vermieter durch ein Verbot ganz einfach abstellen kann.
Das ist Hausfriedensbruch !
Du solltest dir Unterstützung bei deinem Vermieter holen.