Betrag von der Arbeitskleidung an den damaligen Arbeitgeber zurückzahlen?

4 Antworten

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeitskleidung zu stellen, wenn eine solche erforderlich oder gewünscht ist.

Diese muss er kostenlos zur Verfügung stellen. Du hast zwei Möglichkeiten, entweder du gibts die Arbeitskleidung an deinen ehem. Arbeitgeber zurück, oder du fragst ihn, ob du diese kostenlos behalten darfst.

Zahlen musst du die Arbeitskleidung nicht.

Das ist eine sehr gute Frage muss du einen Anwalt fragen aber meines Wissens nach eigentlich nicht wäre mir jetzt neu

Nicht so einfach da gibt es Unterschiede
Arbeitskleidung Dienstkleidung Schutzkleidung Berufskleidung

Hier mal ein Link

https://www.google.de/amp/s/www.experto.de/ausbildung/arbeitskleidung-in-der-ausbildung.html/%3famp

Dann gibt es wohl auch noch eine Gehaltsgrenze, unterhalb der man nicht zahlen muss.

Letztendlich ist es fraglich ob der Ex AG bereit ist sich das Geld einzuklagen

Noch ein Tipp
Betriebsrat Gewerkschaft Handelskammmer Fragen

Hallo, danke für die Nachricht. Also es ist eine "Arbeitskleidung" nehme ich mal an...Hemden und Sweatshirts mit Namen versehen....Ich möchte kein Geld bezahlen für etwas, von dem ich nicht Gebrauch mache..

vielleicht hilft das Allerdings darf der Arbeitnehmer durch die Kosten für die Arbeitskleidung nicht unbillig benachteiligt werden. Das ist insbesondere der Fall, wenn sein finanzieller Aufwand für die Arbeitskleidung in einem krassen Missverhältnis zu seinem Gehalt steht. Bei der Beurteilung bezieht das Bundesarbeitsgericht auch die Vorgaben des Pfändungsschutzes mit ein. In einem Verbrauchermarkt sollte eine Einzelhandelskauffrau ein sog. Kittelgeld bezahlen, das der Arbeitgeber über die Lohnabrechnung mit dem monatlichen Gehalt verrechnete. Die Zeiten von Urlaub oder Krankheit wurden nicht berücksichtigt. Ob die Klauseln im Arbeitsvertrag rechtmäßig sind, ließen die Erfurter Richter offen. Denn sie sahen in der Kostenübertragung bereits einen Verstoß gegen den gesetzlichen Pfändungsschutz, weil das tatsächliche Nettogehalt der Arbeitnehmerin in Höhe von rund 800,- Euro bereits weit unter der Pfändungsgrenze gemäß §§ 850 ff. ZPO lag und durch das Kittelgeld der gesetzliche Pfändungsschutz unterlaufen würde. (Urteil v. 12.02.2009, Az. AZR 676/07) Auszug von hiehttps://www.anwalt.de/rechtstipps/berufskleidung-i-schutzkleidung-und-arbeitskleidung_005233.htmlml

Nein du musst es nicht zahlen.

Das ist das Risiko des Arbeitgebers wenn er Arbeitskleidung einführt.

Und wenn du es tatsächlich zahlen solltest, dann hol dir diese Kleidung wenigstens ab. Kann man vielleicht doch mal noch brauchen. Aber, du musst nicht.

Nur dann - das war hier auch schon mal - darfst diese mit Namen und Logo versehenen Teile gar nicht überall tragen !

Mein Name steht oben links. Aber trotzdem muss der Arbeitsgeber damit rechnen, das während der Probezeit eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses stattfinden kann oder? Die Beendigung war zwar am 11/17, und ich habe bisher auch nur eine Rate im Dezember zahlen können, jedoch muss ich es nicht zahlen, auch wenn das jetzt schon 5 Monate c.a her ist, habe wie gesagt nur eine Rate überwiesen, dabei sollte es auch jetzt bleiben oder? Oder muss ich die Arbeitskleidung dem Arbeitsgeber zurücksenden, diese ist noch ungetragen und nur ausgepackt.

@Xoleyx3

Zumal wie Kuestenflieger schon sagt, darf ich diese auch nicht überall tragen..Und ich bezahle doch kein Geld für etwas, welches ich nicht brauche bzw nur im Schrank hängen würde. Da kann ich auch direkt das Geld (350€ c,a) aus dem Fenster schmeißen.

Ich habe dir doch gesagt dass du es nicht zahlen musst. Generell nicht.

Allerdings, es könnte sein dass du dich mit der Ratenzahlungsvereinbarung dazu verpflichtet hast. Das erwähnst du grad das erste mal dass es eine Ratenvereinbarung gibt, dass du bereits eine Raten beglichen hast, und dass du die Arbeitskleidung zuhause hast.
Normalerweise zahlt man gar nichts für Arbeitskleidung die der Arbeitgeber für Mitarbeiter ordert, auf welchen der Name gedruckt oder gestickt ist. Bei Austritt darf man diese auch behalten, weil der Arbeitgeber keine Verwendung dafür hat, er kann sie aber auch verlangen und entsorgen, hat ja auch der AG bezahlt.
Arbeitskleidung ohne Firmenaufdruck zahlt man idR selbst, wenn man beispielsweise weiße Hosen tragen sollte (Arztpraxis zum Beispiel). Weil man weiße Jeans auch privat tragen kann. Man kann sie aber immerhin steuerlich absetzen.