Beteiligung als Gesellschafter an einer GmbH - was beachten?

7 Antworten

Fragen, die sich AUS DER ABSICHT der Neugründung ergeben, sind so vielfach, das man, ohne Kenntis der Gesamtthematik eigentlich überhaupt nichts dazu sagen kann. Ich kann hur ANRANTE!!!

Also, bitte ALLE Unterlagen unter den Arm nehmen, FÜR SICH sehr sehr gut studieren. Danach einen Termin mit der örtlich zuständigen Handelskammer vereinbaren. Dort einen "fachlich versierten" antreffen und mit dem die Unterlagen durchgehen. Der wird- und kann Ihnen auch sagen, ob das "Konzept" und der Bussines-Plan überhaupt stimmig ist. -Branchenkenntnis, Umsatzmöglichkeit, Geschäftslage, Geschäftsräume, Gewinnverteilung nach Einlagen, Risikoverteilung auf die Gesellschafter, Haftung gengenüber der/den Banken, etc. Sie sollten ansich auch einiges SELBST meinen wollen. Ihr Studium sollte das auch mitgebracht haben. Achtung, Sie, nur Sie sollten den Job aber auch mögen. Selbstverständlich Ihr Mitgesellschafter auch, ansonsten wird das wohl eher nichts. Also, Unterlagen unter den Arm und auf zur IHK. Viel Erfolg

Vorab ein paar andere Tipps:

"Der Businessplan ist seriös aufgebaut" ist eine Aussage die schwer nachvollziehbar ist. Hast Du eine eigene Erkundung insbesondere des Absatzmarktes gemacht? Oder hast Du die getroffenen Annahmen ausreichend prüfen und für vorsichtig erachten können?

Wie weit ein eigener Marktanteil erreicht werden kann, dass ist wichtig. Potenziale finden wir überall. Das ist nicht das Problem.

Dann sehe ich bei unterschiedlich qualifizierten GmbH-Gesellschafter-GF ganz oft: Entscheidungsträger wird in der Regel der Erfahrenere. Der andere nickt, wird aber irgendwann skeptisch. Nicht immer berechtigt. Banal, aber ein großes Problem.

Eine Neugründung einer GmbH ist natürlich gut. Sie haftet nicht für alte Geschäfte. Auch sonst gibt es viele Gründe dafür.

Ich würde das Geld - was für Dich ein Haufen Geld zu sein scheint - nicht in eine Gründung stecken. Es gibt viele Varianten, die ich in meiner steuerberatenden Zeit erlebt habe, wo dieses Geld weg war. Schön wenn man sich mit dem anderen Gesellschafter noch versteht und er noch einmal Geld in den Laden gibt um zu retten.

Es gibt Gesellschaften wo es wirklich Hand in Hand geht. Aber alles das ist kein Garant für Erfolg.

Die Zahlen der Geschäftsaufgaben in den ersten fünf Jahren sind wirklich grausam...

Kein abraten, aber auch keine positive Reaktion auf Deine Frage.

Danke für die Tipps. Ich erwarte hier auch definitiv nicht nur Zustimmung.

Was das Kapital angeht, handelt es sich um eine verschmerzbare Summe, die ich gerne investieren will. Ich habe definitiv nicht vor, eine für mich auch nur annähernd existenzbedrohende Summe zu investieren. Bevor ich das Kapital für derzeit lächerliche Zinsen auf die Bank lege, beteilige ich mich lieber an einem seriös geplanten Projekt von Branchenprofis, das ich auch spannend finde und hoffentlich auch bald Erträge abwirft.

Ich selbst komme aus dem Schwerpunkt Markting und meine die potenziellen Marktanteile in diesem Segment als sehr günstig zu erkennen.

Mit einer Führungsrolle des anderen Gesellschafters habe ich kein größeres Problem. Ich sehe Deinen Punkt als grundsätzlich nicht unproblematisch, doch ich vertraue ihm in Sachen Geschäftsführung, Controlling, Produktion, Vertrieb, so dass ich mich in dem Projekt auf meine Kernkompetenzen im Bereich Vermarktung etc. konzentrieren kann.

Ich gebe Dir ansonsten auch recht, viele Gründungen gehen schief und ich renne da sicher nicht blauäugig hinein. Nicht zuletzt deshalb stelle ich z.T. in alle Richtungen Fragen wie auch hier und lasse mich beraten. Vom Konzept bin ich allerdings überzeugt und deshalb wäre es eine spannende Herrausvorderung diese Firma mit aufzubauen!

Die Gewinnverteilung erfolgt nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile, wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes steht. Dieses Verhältnis kann sich durch eine Kapitalerhöhung ändern. Kapitalerhöhungen setzen eine notariell beurkundete Änderung des Gesellschaftsvertrages voraus, und zwar mit mindestens Drei-Viertel-Mehrheit. Bei 30% Beteiligung kann diese Mehrheit gegen Deinen Willen nicht erreicht werden. Die Extra-Einzahlung des anderen Gesellschafters würde daher bis auf weiteres nur ein Gesellschafterdarlehen darstellen. Generell gilt, dass man sich den Gesellschaftsvertrag genau durchlesen muss. Du musst sicherstellen, dass Du über Deine Einlage hinaus keine weiteren Risiken eingehst. Wenn alle Geschäftsanteile voll eingezahlt sind und im Gesellschaftsvertrag keine Nachschusspflicht steht, ist Deine Haftung erledigt. Dann haftet nur noch das Gesellschaftsvermögen. Hat der Mitgesellschafter seine Einlage nicht voll eingezahlt, kommst Du in Falle der Insolvenz in die sogenannte Ausfallhaftung, d.h. Du haftest bei Zahlungsunfähigkeit des Mitgesellschafters für dessen nicht eingezahlten Rest.

eine Erhöhung des Stammkapitals muss in der Gesellschafterversammlung von allen Gesellschaftern oder auch mehrheitlich ( je nach Vertrag) akzeptiert werden, dein Anteil verringert sich dann automatisch im prozentualen Bereich.

30% anteil ist gut, damit kann man alle Satzungsänderungen, auch Kapitalerhöhung verhindern. Wenn die andere Gesellschafter mehr einbringen will, kann dies auch als Darlehen geschehen.