Besuch des Gerichtsvollziehers. Darf er meinen Pc pfänden?
Hallo erstmal an alle Leser.
Wie bereits beschrieben, habe ich etwas Angst um meinen Computer. Zurzeit lebe ich in einer 30qm Wohnung alleine, bin 23 Jahre alt und besitze eigentlich so gut wie keine Wertgegenstände. Selbst Gegenstände die ich persönlich für wertvoll erachte, sind glaube ich, so gut wie nichts mehr Wert. Durch meine Ausbildung, die ich aufgrund finanzieller Schwierigkeiten, leider im letzten Jahr abbrechen musste, habe ich mich leider verschuldet. Es handelt sich hierbei um eine Summe von knapp 1000€ die ich der Stadt bzw. dem Bafög-Amt schulde. Da mir das ganze jetzt gerade auch ziemlich peinlich ist, würde ich da auch gerne keine genaueren Angaben machen. Meine Situation zurzeit sieht jetzt leider so aus, dass ich momentan Hartz IV beziehe und mich zurzeit um eine andere Ausbildungsstelle bzw. einen Studienplatz bemühe. Jetzt weiß ich leider nur nicht ob mein Computer bei der morgigen Pfändung in Gefahr ist. Der Pc war ein Geschenk meiner Mutter vor knapp 4 Jahren. Der Kaufvertrag sowie die damaligen Ratenzahlungen liefen alle auf ihren Namen. Vor knapp 4 Jahren hatte der Pc einen Wert von circa 500€. Momentan dürfte er nur noch 50€ bis 100€ Wert sein ( großzügig geschätzt ), da er damals schon ein B-Ware Artikel in einem Fabrikverkauf war. Ich möchte meine Schulden natürlich so schnell wie möglich los werden, allerdings brauche ich meinen Computer für die ganzen Bewerbungen etc. Ein befreundeter Nachbar hatte mir zwar angeboten meinen Pc bei ihm zu verstecken, allerdings kommt sowas immer irgendwie raus und dann hat man sowieso größere Probleme.
Naja, das ist halt meine momentane Situation und ich hoffe, dass mir hier einer etwas weiterhelfen kann.
Danke schonmal.
9 Antworten
Der Pc wird nicht gepfändet werden. Erst einmal ist fraglich, ob der Pc überhaupt einem generellen Pfändungsschutz unterliegt, was mit den 100 Jahre alten Vorschriften hierzu nicht eindeutig beantwortbar ist, auf jeden Fall aber wird der Gerichtsvollzieher davon absehen, weil kein Versteigerungserlös zu erwarten ist bzw. er in keinem Verhältnis zu dem Aufwand steht. Außerdem gibt es hierbei oft datenschutzrechtliche Probleme.
Wie ich in der anderen Antwort schon schrieb, sehen viele Gerichte einen normalen günstigen PC mittlerweile als unpfändbar ein, da er ja auch für beispielsweise Bewerbungs-Schreiben eingesetzt wird usw.
Außerdem gibt es hierbei oft datenschutzrechtliche Probleme.
Weswegen eine Verwertung eher unwahrscheinlich wird, denn die Daten müssten zuvor aufwändig zerstört werden. Nicht einfach nur löschen, sondern wirklich die Sektoren der Festplatte mehrfach überschreiben. Das lassen sich die entsprechenden Firmen gut bezahlen und die 100 oder 200€ müssen vom Versteigerungserlös abgezogen werden.
Nein, ein Computer gehört heute zur allgemeinen Lebensführung und würde bei einer Versteigerung nicht viel bringen.
Also keine Sorge!
Heute hat man ein Recht auf Internet. Es kann ein besonders wertvoller PC gepfändet, und durch einen weniger wertvollen ersetzt werden. Bei dir ist da aber nichts zu machen, denn bei einem Wert von 50 Euro kann man den nicht mehr verwerten. Allerdings wird der Gerichtsvollzieher überprüfen, ob deine Einschätzung über den Wert des PCs richtig ist.
Der PC darf gepfändet werden,allerdings hängt es vom momentanen Wert des PC ab ob der Gerichtvollzieher ihn pfändet,oft würde der Transport und Einlagern mehr kosten als ein Gerät in einer Versteigerung einbringt.Ob der PC Deiner Mutter oder Dir gehört interessiert den Gerichtsvollzieher wenig,der PC befindet sich in Deinem Besitz somit darf er gepfändet werden.Ich denke nicht das der PC bei dem Wert noch gepfändet wird,der bringt nichts mehr ein.
http://www.focus.de/finanzen/banken/kredit/tid-7719/gerichtsvollzieher_aid_136313.html
Nein, ein PC darf mittlerweile eigentlich nicht mehr gepfändet werden.
Das Eigentlich bezieht sich auf die meisten Gerichtsbezirke. Denn mittlerweile gehört ein PC zum Grundbedarf, insbesondere um Bewerbungen zu schreiben und so weiter. So manches Gericht sieht das noch anders.
Ein besonders teurer PC darf natürlich ausgetauscht werden.
Der PC gehört offiziell nicht Dir, so lange Du ihn nicht als Geschenk bezeichnest - sondern als Dir zur Nutzung überlassenen Gegenstand.
Zudem steht des Restwert des Gegenstandes in keiner Relation zur geforderten Summe. Und dürfte auch schlecht zu Geld zu machen sein.
Aus:
Privatinsolvenz – was darf der Gerichtsvollzieher pfänden?Ein Beispiel: Bei einem fünf Jahre alten PC mit einem Marktwert von
vielleicht 50, – € kann man davon ausgehen, dass die Bemühungen, ihn zu
Geld zu machen, den Ertrag übersteigen. Im Zweifelsfall ist es aber
möglich, solche Dinge aus der Pfändungsmasse „freizukaufen“, indem man
mit dem Gerichtsvollzieher geringe monatliche Raten vereinbart.
Hier ist aber nachweisbar, dass der Rechner im Namen und auf Rechnung der Mutter gekauft und finanziert wurde.
Gerichtsvollzieher und Gerichte sind doch nicht dämlich und weltfremd.
Eigene Wohnung, womöglich hat Muttern zuhause einen eigenen anderen PC. Der GV muss nicht auf Behauptungen hören, er muss sich nicht mal an irgendeinen Kaufnachweis halten.
Er kann und darf ggf. trotzdem pfänden. Wenn die Mutter etwas dagegen hat, muss sie klagen (nennt sich Drittwiderspruchsklage) und dann die Beweise vorlegen und schauen, ob das Gericht ihr glaubt oder eher glaubt, dass es tatsächlich eine Schenkung war.
Das interessiert einen GV nicht wirklich, was man so behauptet.