Bestünde die Möglichkeit auch über 25 Jahre noch Kindergeld zu erhalten, sofern man an Epilepsie erkrankt ist?

4 Antworten

Hast du einen GdB ( Anerkannte Behinderung mit Behindertenausweis ) ?

Quelle Ep. ev

Die Epilepsie ist eine chronische Erkrankung; damit liegt eine Voraussetzung für die Beantragung eines GdB (Grad der Behinderung) und damit eines Schwerbehindertenausweises vor; in der jetzt gültigen Versorgungsmedizin-Verordnung wird nicht mehr vom Grad der Behinderung, sondern vom Grad der Schädigungsfolgen (GdS) gesprochen.

Ein Mensch mit einer Epilepsie ist nicht zwangsläufig „schwerbehindert“ – wie stark oder weniger stark sich jemand von seiner Epilepsie beeinträchtigt fühlt, hängt auch davon ab, wie gut er/sie es gelernt hat, mit seiner Epilepsie zu leben.

Im Schwerbehindertenrecht wird davon ausgegangen, dass Menschen mit einer chronischen Krankheit oder Behinderung im Alltag und Berufsleben Benachteiligungen erfahren (z.B. kein Pkw führen zu dürfen; eine bestimmte Arbeit nicht zu bekommen; bestimmte Tätigkeiten nicht ausführen zu können; von bestimmten gesellschaftlichen Aktivitäten ausgeschlossen zu werden). Diese Benachteiligungen sollen – zumindest teilweise – durch die Gewährung von Nachteilsausgleichen abgemildert werden. Der Schwerbehindertenausweis ist quasi die „Zugangsberechtigung“ zu diesen Nachteilsausgleichen.

Wird ein GdB von mindestens 50 anerkannt, liegt eine anerkannte Schwerbehinderung vor. Liegt ein GdB von mindestens 30 aber weniger als 50 vor, kann bei der Arbeitsagentur unter bestimmten Bedingungen ein Antrag auf Gleichstellung mit einer schwerbehinderten Person gestellt werden. Wird diesem Antrag entsprochen, stehen dem/derjenigen dieselben Nachteilsausgleiche zu, die auch einer schwerbehinderten Person zustehen.

Die wichtigsten Regelungen sind in unserem Informationsfaltblatt Epilepsie und Schwerbehinderung enthalten, das sie sich kostenlos herunterladen können.

Wenn ja, dann : 

Quelle Bundesministerium f. Familie 

Für behinderte Kinder gelten keine Höchstaltersgrenzen, das heißt sie können auch über das 25. Lebensjahr hinaus einen Kindergeldanspruch auslösen. Hierzu müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

Die Behinderung muss vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein und das Kind ist wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sich selbst zu unterhalten.
Davon ist generell auszugehen, wenn das Einkommen des Kindes den Grundfreibetrag von 8.354 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt. Übersteigt das Einkommen des Kindes den Grundfreibetrag, prüft die Familienkasse, ob das Einkommen den individuellen Bedarf des Kindes überschreitet.

Deine Erkrankung / Behinderung müsste vor dem 25 Lebensjahr eingetreten sein und sie muss dich daran hindern deinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft oder Mitteln z.B. ( Rente ) zu bestreiten,dann kann Kindergeld ohne Alterseinschränkung weiter gezahlt werden ! 

Ich bin mit 23 Jahren an Epilepsie und Angststörung erkrankt. Fühle mich langsam vom Pech verfolgt.

@Cayo1989

Du musst dann entweder beim Versorgungsamt einen Antrag auf einen GdB - stellen und dieser muss dann aussagen das du deinen Lebensunterhalt nicht selber sichern kannst oder ärztliche Gutachten/ Befunde müssen das machen !

Dann kannst du bzw.deine Eltern einen neuen Antrag bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit stellen und die müssen dann anhand deiner Nachweise entscheiden.

Wie ist die Sachlage nun? :) Muecke schreibt, "Ja". Wohlfuehl schreibt, "Nein".

hehe. Ich denk mal eher nein. Mit Epilepsie kann man ja arbeiten gehen

kindergeld ist nicht an krankheiten gekoppelt.. deswegen also nein.


Diese ganzen Rechtsparagraphen sind verdammt kompliziert. :) Und im Falle eines Fernstudiums?