Bestimmte Notarregelung beim Hauskauf nicht-deutscher Staatsbürger?
Hallo,
Gibt es bestimmte Regelungen beim Notar, wenn man als türkischer Staatsbürger einen Haus kaufen möchte?
Das man als Ehepartner gemeinsam anwesend sein und unterschreiben muss o.Ä.?
Falls beide Eheleute anwesend sein müssen und einer von ihnen kein fließendes Deutsch versteht/spricht, muss dann ein Dolmetscher anwesend sein?
Bin für jede Antwort dankbar. :)
2 Antworten
Für einen Hauskauf in Deutschland ist die Staatsangehörigkeit der Beteiligten unerheblich. Es wird in jedem Fall deutsches Recht angewendet. Alle beteiligten müssen anwesend oder mit anerkannten Vollmachten vertreten sein. Werde also beide Eheleute Eigentümer, ist auch die persönliche Anwesenheit bzw. Vertretung erforderlich.
Wenn einer der Beteiligten die deutsche Sprache nicht spricht (und der Notar nicht zufällig seine), so ist meiner Meinung nach die Mitwirkung eines amtlich zugelassenen Dolmetschers erforderlich. Sonst kann der Notar seiner Aufklärungspflicht nicht nachkommen. Wenn die Sprache nicht fließend gesprochen wird, weiß ich leider nicht wo die Grenze ist. Eigentlich dann, wenn der Notar sich nicht davon überzeugen kann, dass derjenige alles entsprechend richtig versteht. Im Zweifelsfall einfach beim Notariat anrufen, die können das sicher schnell beantwoten.
Sofern das Haus nicht durch beide Eheparter erworben wird ( also beide Im Grundbuch stehen sollen), müssen auch nicht beide anwesend sein.
Es geht den anderen gar nix an.