Besteuerung von Kuchenverkäufen bei einem KiTa-Förderverein

5 Antworten

Seid Ihr ein gemeinnütziger Verein und als solches auch eingetragen ?

Falls nein, dann müsstet Ihr Eure Gewinne wohl auch versteuern. Hier bin ich mir aber nicht 100%ig sicher.

Falls ja, dann werdet Ihr für Eure Einnahmen auch nicht besteuert. So oder so sind alle Einnahmen und Ausgaben am Ende des Jahres steuerrechtlich zu belegen und eine Steuererklärung abzugeben. Ihr müsst jedoch darauf achten, dass Ihr nur einen bestimmten Teil der schlussendlichen Einnahmen (sowohl der Beiträge, als auch der Spenden) ins Folgejahr mitnehmen dürft, d.h. z.B. weil Ihr einen höheren Betrag für eine größere Anschaffung benötigt. Am Besten wäre es vielleicht, wenn Du Dich in Eurer KiTa mal umhörst, ob eine Mutter oder ein Vater aus den eigenen Reihen z.B. Steuerberater oder Steuerfachangestellter ist und Dir eine kleine 'Starthilfe' geben könnte.

So handhabe ich das jetzt schon seid 3 Jahren in der gleichen Funktion, in welcher Du jetzt aktiv sein wirst und bis dato gab es hier seitens des Finanzamtes auch keine Probleme damit.

Ich wünsche Euch viel Erfolg :-)

Ihr dürft nur einen bestimmten Prozentsatz Eurer Einnahmen über das Geschäftsjahr hinaus als Rücklage nehmen. Wenn Ihr aber ein größeres Projekt habt, könnt Ihr diesen Prozentsatz befristet überschreiten.

Wir haben z.B. unseren Turnraum mit wirklich teuren Bewegungsmaterialien ausstatten wollen und daher einen recht hohen Betrag aus dem Vorjahr ebenfalls hierzu verwendet.

Da Ihr aber ein Förderverein einer KiTa seid und wahrscheinlich Eure Mitglieder ohnehin überwiegend aus Eltern und Verwandten von Kindern bestehen, welche nicht viel länger als 3 Jahre in der KiTa sein werden, könnte ich mir vorstellen, dass diese es gerne sehen würden, wenn die erwirtschafteten Gelder auch irgendwie den eigenen Kindern zugute kommen könnten. Somit hat sich ein längeres 'Aufsparen' wahrscheinlich dann ohnehin von selbst erledigt.

Was steht denn dbzgl. in der Satzung Eures Fördervereins ? Wurde hier irgendetwas festgeschrieben ?

Wir sind gemeinnützig und eingetragen.

Heißt das, wir dürfen unsere Einnahmen nur mit ins nächste Jahr nehmen, wenn dahinter ein größeres Projekt steht, das wir in der Zukunft finanzieren wollen?

Ansonsten hat mir das schon einmal weiter geholfen. Vielen Dank!

In der Satzung haben wir bsher dazu nichts vereinbart. Aber mit der zeitnahen Verwendung der Mittel hast du recht. Ich werde das Thema in der nächsten Vorstandssitzung wohl noch einmal ansprechen müssen.

Es gilt das Vereinsrecht (Deutschland).

Wenn keine Millionen gemacht werden, am Jahresende ausgeben.