Bestellung storniert wegen Rabatt?

6 Antworten

Zunächst einmal, es besteht kein Anrecht darauf, dass Dir jemand was verkauft.

Wenn der nicht will, hast Du gegessen.

Du hast ein Widerrufsrecht bei Onlineabschlüssen, ohne jegliche Begründung von 14 Tagen. Du kannst einfach so sagen, dass Du doch nicht willst und damit ist der Vertrag hinfällig.

Nun, das hat der Händler umgekehrt auch. Auch der kann einen online abgeschlossenen Vertrag einfach so ohne Angaben von Gründen kündigen.

Bereits bezahlte Beträge sind hierbei zurück zu erstatten, mehr Verpflichtungen bestehen nicht.

Das der Artikel beim Hersteller, wie bei anderen 100 Shops verfügbar ist, das geht den Händler nichts an. Er mag ihn nicht mehr in Deiner Farbe und Größe haben, nur er, er muß ihn nicht nachbestellen oder Dir besorgen.

Auch in deren Onlineshop ist der Schuh immer noch verfügbar, in diversen Größen und Farben - nun gut, in Deiner Größe und Deiner Farbe?

Und die Idee mit der Tarnbestellung über einen Freund, alles recht und schön, selbst wenn die den dann doch schicken, auch dann kannst Du denen gar nichts, denn wie eingangs bereits gesagt, auch der Händler kann einen Onlinevertrag mit Dir innerhalb 14 Tagen jederzeit und ohne jeglichen Grund einfach mal so kündigen.

Nun, das hat der Händler umgekehrt auch. Auch der kann einen online abgeschlossenen Vertrag einfach so ohne Angaben von Gründen kündigen.

Ich kann verstehen, dass der Gedanke naheliegt; ist aber nicht der Fall. Vielmehr muss hier geprüft werden, ob überhaupt der Vertrag schon zustande gekommen ist (zB durch Bestätigungsmail).

Wenn du mehr dazu wissen möchtest, freue ich mich über Nachfragen :)

Du hast ein Widerrufsrecht bei Onlineabschlüssen, ohne jegliche Begründung von 14 Tagen. Du kannst einfach so sagen, dass Du doch nicht willst und damit ist der Vertrag hinfällig.

Richtig.

Nun, das hat der Händler umgekehrt auch.

Nein.

Auch der kann einen online abgeschlossenen Vertrag einfach so ohne Angaben von Gründen kündigen.

Nein kann er nicht. Kaufverträge können überhaupt nicht "gekündigt" werden. Lösen kann sich der gewerbliche Verkäufer allenfalls durch Rücktritt oder Anfechtung und das auch nur, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Vorliegend wird er aber wohl vorher nicht die Bestellung als solche bestätigt haben, sondern nur den Eingang einer Bestellung. Es liegen somit keine übereinstimmenden Willenserklärungen vor und somit auch kein Vertrag.

Da der Schuh ja nicht da sein dürfte kann kein Schaden entstehen wenn dein Freund ihn nochmal bestellt. Falls er doch lieferbar ist kann die Bestellung storniert werden wg. Rücktrittsrecht. Wenn der Verdacht wirklich konkret ist würd ich es probieren :)

Bei den meisten Online-Shops kommt der Vertrag erst mit dem Versand der Ware zustande.

Eine Bestellung ist ein kaufangebot, dass durch den Verkäufer erst noch angenommen werden muss. Solange dir also keine Vertragsbestätigung (Bestellbestätigung reicht nicht!) zugegangen oder die Ware verschickt worden ist, gibt es noch keinen Vertrag und keine Lieferpflicht - und du kannst den Verkäufer auch nicht zwingen, einen mit dir einzugehen.

Ach ja, richtig; in meinem Kommentar unten habe ich schwammigerweise den Begriff "Bestätigungsmail" - und damit irreführend - verwendet..

wahrscheinlich war der artikel zum sonderpreis nur begrenzt verfügbar. lies nochmal die bedingungen.

Wie wäre es, wenn Du einfach beim Shop anfragst und ihnen sagst, der Schuh sei ja nachweislich noch verfügbar?

Ich glaube nicht, dass irgendein halbwegs seriöser Laden mit Rabatten wirbt und dann wahllos Bestellungen storniert, um zu "sparen".