Bestellung storniert, trotzdem Mahnung. Ist das berechtigt?

4 Antworten

Du hast bei Onlinegeschäften ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das du ohne Angabe von Gründen in Anspruch nehmen darfst. Die Stornierung ist als solches zu betrachten, falls sie innerhalb von 2 Wochen nach dem Erhalt der Ware einging.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Widerruf_(Recht)

https://dejure.org/gesetze/BGB/355.html

Du kannst ihm einfach nochmal eine Mail schicken, in der du dem Betreiber klarmachst, dass du zwar wegen einer solchen Bagatelle ungern einen Anwalt hinzuziehen möchtest, der um ein Vielfaches teurer ist, aber durchaus dazu bereit bist, und ihm zusätzlich zur Rückzahlung hohe Gerichts- und Anwaltskosten aufzubürden.

Danke! Ich habe aber keine Ware erhalten. Gilt dann das Widerufsrecht nicht?

@MatZe4692

Doch, du kannst auch schon vorher widerrufen. Nur der Fristablauf darf nicht vor dem Erhalt der Ware beginnen. Das Recht hast du ab Vertragsschluss.

Ich würde an deiner Stelle sofort einen Widerspruch losschicken, in dem du deutlich sagst, dass du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machst. 

Es wäre auch durchaus von Vorteil, den entsprechenden Paragraphen zu zitieren, damit stellst du klar, dass du deine Rechte kennst, sorgst dafür, dass er sie definitiv und unleugbar kennt, und nimmst ihm die Illusion, dich verschaukeln oder einschüchtern zu können.

Jeder Shop hat ein Widerrufsrecht hinterlegt. Dort steht genau, wie man bei Widerruf verfahren muss. Hast Du Dich danach gerichtet? Einfache Mails gehen oftmals unter oder landen im Spam.

Im Widerrufsrecht steht lediglich, dass man nach Erhalt der Ware 14 Tage ohne Angaben von Gründen widerrufen kann. Aber mit dem Fernabsatz aus dem BGB, sollte doch die Stornierung davor auch möglich sein oder?

@MatZe4692

Ja, selbstverständlich kannst Du auch widerrufen, ehe Deine Ware da ist. Aber Du musst auch das Wort "Widerruf" verwenden.

@dresanne

Das Wort Widerruf fehlt leider. -.-

@MatZe4692

Merke Dir vielleicht für die Zukunft, ein einfaches Storno mit einer Mail wird selten anerkannt und ist auch nicht vorgesehen. Man muss dann schriftlich immer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Manche haben besondere Vorschriften oder Wortlaute, die man verwenden soll. Also, immer erst in die Widerrufsbelehrung des Verkäufers schauen, ehe man einen Kauf rückgängig macht.

Wenn du privat (nicht als Unternehmen) bestellt hast: Bitte schaue ob der Händler ein Widerrufsformular in seinen AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Dieses musst du ausfüllen und wie in den AGB geschrieben an ihn zurückschicken.

Hat er dieses Formular / Text nicht, kannst du es ignorieren, denn dann hat sich der Händler nicht ordnungsgemäß aufgestellt.

Er hat ein Widerrufsformular. Jedoch habe ich es formlos abgeschickt. Ist das nun ein Problem? Jetzt wäre es zuspät nochmals das Formular zu schicken, da bereits 14 Tage vergangen sind.

@MatZe4692

Eine Widerrufserklärung per E-Mail, Post oder Fax ist gültig, die Versand- bzw. Eingangsbestätigung sollte gut aufgehoben werden. Z.B. die E-Mail samt aller Header-Daten ausgedruckt werden.

@michiX

Das habe ich gemacht. Habe es sogar dem Händler geschickt. Er stellt sich aber Quer. Ich verstehe nicht warum es so schwer, die Bestellung einfach zu stornieren!

Das ist doch wohl klar. Der Verkäufer kann nicht nachweisen dass du Ware erhalten hast. Also musst du auch nix zahlen.

Er hat die Ware nicht einmal verschickt. Deshalb verstehe ich nicht wo sein Problem liegt, die Bestellung zu stornieren.