Bestellten Auspuff zurückgeben
Hallo, ich habe folgendes Problem: mein Auspuff ist verrostet und ich bin zur seat Werkstatt wo ich dann einen Auspuff bestellt habe. Ich habe allerdings nichts unterschrieben. Jedenfalls wollte ich dann den Auspuff in einer anderen Werkstatt machen lassen, da die nicht gerade günstig sind, die meinten dann dass ich den Auspuff nun kaufen müsse, also Hab ich mir gedacht ich kauf den Auspuff dort und lass ihn wo anders machen...bei der anderen Werkstatt angekommen sagten die, dass es der falsche Auspuff sei, also Ruf ich wieder An und die meinen nur dass sie das schon irgendwie passend gemacht hätten?!? Jetzt hab ich 2 Fragen: 1. Hätte ich den Auspuff am Anfang kaufen müssen? 2.kann ich jetzt den Auspuff zurück geben und mein Geld zurückverlangen?
Vielen dank im voraus
3 Antworten
die mündliche bestellung des auspuffs ist rechtsgültig.
aber du hast, wie bei jedem anderen kaufvertrag oder wareneinkauf sonst auch, ein 14 tägiges rücktrittsrecht und das ohne angabe von gründen , wenn der gegenstand unbenutzt und in verkaufsfähigem zustand ist. lediglich an den versandkosten kann dich die werkstatt beteiligen. aber zurückgeben kannst du ihn, zur not schau mal im internet unter dem begriff rücktritt vom kaufvertrag bei google, da stehen dann die richtigen paragraphen.
wenn die wekstatt sich doof stellt gib ihnen den auspuff unter zeugen zurück, weise darauf hin, dass du auf rückerstattung des kaufpreises bestehst, wenn dir keiner dein geld geben will geh halt zum anwalt. das kostet dich zwar erstmal ein wenig, kriegst du aber alles zurück- weil die werkstatt deinen anwalt auch noch bezahlen muss - wenn sie sich ohne rechtsstreit einigen wollen kommen trotzdem die anwaltskosten auf sie zu- weil du das geld ja ausgeben musstest um zu deinem recht zu kommen.
oder geh erst zu einem anwalt und lass dich beraten was du jetzt am besten tust.
hoffe geholfen zu haben
Also nachdem ich etwas Druck gemacht und eben die 14 Tage erwähnt habe, haben sie mir das Geld wieder komplett rückerstattet. Die wollten am Anfang noch dass ich 20% des Preises zurückzahle. Vielen dank für die Hilfe
Auch wenn es noch hundert Mal zu lesen ist: es gibt beim Kauf im Geschäft kein allgemeines Rücktrittsrecht von zwei Wochen.
Ein Kaufvertrag kann auch mündlich geschlossen werden und wer bestellt, muss abnehmen und zahlen.
Aber wenn es der falsche Auspuff war, können Sie ihn zurück geben und den Kaufpreis wieder verlangen.