Besteht Krankenversicherungsschutz bei langer Bearbeitungsdauer von ALG II Antrag?
Es bestand bis August 2015 ein Bezug von ALGII Leistungen. Ein Antrag auf Weiterbewilligung wurde rechtzeitig im August gestellt, erforderliche Nachweise wurden stets eingereicht, letzter Schriftwechsel mit der SB erfolgte jetzt im Oktober, mit der Mitteilung, dass eine abschließende Bearbeitung meines Antrages erfolgen wird.
Bislang habe ich noch keinen Bescheid, keine Bezüge / Einkommen.
Wie sieht das jetzt mit dem Krankenversicherungsschutz für mich und mein Kind aus???
1 Antwort
Es herrscht sei 2007 eine Pflicht, in einer Krankenkasse versichert zu sein. Der Schutz entfällt also nicht, nur weil man keine Beträge zahlt - oder das Jobcenter keine Beiträge zahlt.
Es entstehen einfach nur Schulden bei der Kasse. Diese übernimmt das Jobcenter, falls einem ALG II zustand für die verstrichene Zeit - wenn nicht, dann nicht.
Wenn einem die Bearbeitung zu lange dauert, kann man einen Antrag auf Vorschuss stellen nach dem SGB I Vorschüsse. Bekommt man die, weiß man auch gleich, dass die Beiträge der Kasse kein Problem sein werden.
Sonst sollte man besser mit der Kasse reden, damit keine hohen Säumnisgebühren und Zinsen fällig werden.
Gruß aus Berlin, Gerd