Besteht eine Amnestie für Deserteure der Fremdenlegion?

2 Antworten

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=EWGV1408-71ART1BSTR-FRAR6.2.2

konnte nur das dazu finden ....

Hat der Fremdenlegionär den Dienst vorzeitig durch Desertion (Fahnenflucht) beendet, kann eine Übertragung von Dienstzeiten ins Allgemeine System erst nach Ablauf der regulären Dienstzeit (hierzu gehört ggf. auch das Verbüßen einer Strafe wegen Vergehens gegen das Militärrecht) durchgeführt werden.

Dies gilt nicht, wenn die Desertion vor dem 20.05.1981 (!!!) erfolgte und sie damit der Amnestie des französischen Staatspräsidenten vom gleichen Tage unterliegt. In diesen Fällen kann die Beitragsübertragung durchgeführt werden, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.

das habe ich auch entdeckt, trifft aber auf mich nicht zu.... 1985! danke trotzdem...

@MAW111

eben ....

Frag beim französischen Konsulat an. Die können Dir weiterhelfen.

Jetzt wo Du es sagst ;-)