Besteht ein Briefgeheimniss, wenn der Lehrer 'Zettelchen' einsammelt?

10 Antworten

Ja, das darf er und nein, eigentlich dürfen solche Zettelchen gar nicht geschrieben werden...

Er darf, daran ändert auch der Artikel im Focus nichts :-) (@bayseek)

Aus einem Zettel mit einer Notiz oder was auch immer, den ich weiterreiche, wird weder automatisch eine Postkarte noch ein Brief und unterliegt somit auch nicht einem "Briefgeheimnis".

Womit er auch von JEDEM der ihn in die Finger bekommt bedenkenlos gelesen werden darf.

Zudem nimmt, wer Zettel schreibt nicht oder nicht mit der nötigen Aufmerksamkeit am Unterricht teil, was den Lehrer verpflichtet, dies zu unterbinden.

Was allerdings gar nicht geht, Schreiber oder Empfänger der Lächerlichkeit preis zu geben, indem man vorliest.

Ich zitiere hier mal einen Ausschnitt von focus.de

*Ein Junge und ein Mädchen tauschen in der Mathestunde Liebesbriefchen aus. Die Lehrkraft sieht das, nimmt den Brief und liest ihn der Klasse vor. Ein Unding, oder?

Ja, das geht nicht. Hier werden gleich zwei Rechte der Schüler ignoriert. Zum einen unterliegen die Zettelchen dem Briefgeheimnis, auch wenn sie nicht in einem Umschlag stecken. Juristisch ist auch die Postkarte, die für jedermann einsehbar ist, vom Briefgeheimnis geschützt. Dies wird durch Artikel 10 des Grundgesetzes garantiert. Zum anderen haben die Schüler ein Recht darauf, dass sie für ihr Verhalten nicht unwürdig behandelt werden. Das Vorlesen des vertraulichen Briefes vor der Klasse verstößt eindeutig dagegen. Als Strafe darf der Lehrer den Zettel nur einziehen, um die Störung des Unterrichts zu unterbinden. Am Ende des Schultags muss der Brief dem Besitzer aber wieder ausgehändigt werden – natürlich ohne in der Zwischenzeit gelesen worden zu sein.*

NEIN. Dürfen sie nicht. Egal was die alten Menschen hier behaupten. Geht weiter eure Gehhilfen Ölen!

Dh

Das Briefgeheimnis greift sowieso erst dann, wenn jemand:

a. ein verschlossenes Schriftstück oder einen verschlossenen Brief öffnet, das nicht für denjenigen bestimmt ist und/oder

b. sich mit technischen Mitteln davon Kenntnis verschafft, ohne das Schriftstück selbst zu öffnen.

Und postkarten? Die darf jeder lesen der sie zwischen die Finger bekommt? Und ein gefalteter Brief gilt also als "geöffnet"?

Denken. Dann schreiben.

@Bayseek

Gut dann denke ich mal....

Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

  • siehe § 202 StGB (Strafgesetzbuch)

Deshalb erst denken, gegebenenfalls informieren (siehe oben) und dann kommentieren! Von Postkarten ist doch hier wohl keine Rede, wenn ich mir die Frage näher betrachte.... Ein gefalteter Brief (in dem o.g. Fall wohl eher Zettel) ist eben nicht im Sinne des vorgenannten Paragraphen verschlossen.

Es besteht da kein "Briefgeheimnis". Der Schüler / die Schülerin macht im Unterricht unterrichtsfremde Dinge, da darf der Lehrer eingreifen und die Zettel auch lesen. Wird seit Jahrhunderten so praktiziert :).