Besteht hier Anspruch auf Waisenrente oder nicht?

6 Antworten

Da wirst du wohl die Entscheidung des Sozialgeruichts abwarten müssen.

Tendentiell würde ich den Anspruch verneinen, wenn es keinen berufsbezogenen Bezug zur Ausbildung ist.

Es gab einen Bezug zur ausbildung.

Selbstverständlich. Die DRV hat den Zeitraum automatisch als Berufsausbildung verschlüsselt.

Aber hierhmit ist erst mal die Grundvorraussetzung gegeben. Da Waisenrenten bis zum 27. Lj. geleistet werden, muust Du regelmäßig einen Ausbildungsnachweis erbringen (Semesterbescheinigung, Ausbildungsbeleg.) Der Abschluss ist ggf. für die Anerkennung einer Anrechnungszeit im Kontenklärungsverfahren notwentig, spielt bei der Waisenrente aber keine Rolle.

Dort ist nur die Erbringung eines Ausbildungsnachweises notwendig.

Vorweg: bitte nur antworten von Juristen oder Leuten, die sich mit drm Thema auskennen.

Dann stelle die Frage dem Anwalt deiner Wahl.

Nun sind wir bereits im Widerspruchsverfahren unterwegs, der nächste Schritt wäre wenn keine Abhilfe erteilt wird dir Klage vor dem SG.

Hier ist m.E. ohnehin ohne einen Fachanwalt für Sozial- respektive Verwaltungsrecht (Auslegungsfrage) Hopfen und Malz verloren.

Du hast zu deinen anderen Frsgen schon genügend Antworten bekommen.

Auch hat dir die RV klar die Voraussetzungen für eine Waisenrente mitgeteilt.

Was willst du noch?

Eine Antwort hören, die seine rechtsirrige Vorstellung unterstützt, vermutlich.

@FordPrefect

Kann man ihm aber auch hier nicht geben ;)

"bitte nur antworten von Juristen oder Leuten, die sich mit drm Thema auskennen"

Dann wende dich an einen Anwalt oder eine Rentenberatungsstelle. Rechtssichere Infos gibt es nunmal nicht umsonst.