Bestehnden Balkon verändern,Baugenehmigung?

2 Antworten

Ja, das ist baugenehmigungspflichtig. Und einen Statiker benötigt Ihr auch...

Das ist in allen Bundesländern baugenehmigungspflichtig.

Außerdem ist das dann kein Balkon mehr sondern ein Aufenthaltsraum, an den nach Landesbauordnung zusätzliche Anforderungen gestellt werden. Und Statik ist auch notwendig.

Und wenn der Altbau ein Baudenkmal ist geht gar nichts. Ob er unter Denkmalschutz steht muss der Bauherr beim LfD erfragen (Holschuld), Baudenkmäler könne4n heute schon Häuser aus 1980 sein!