Bestattungsvorsorge kündigen, Bestatter will gerichtliche Einverständniserklärung?

1 Antwort

Hallo Fienchen, 

1. gehören Bestattungsvorsorgen eben gerade nicht zum Schonbetrag und daher kann über diese Vorsorge hinaus sogar der Schonbetrag erhalten werden - was im Sinne des Betreuten und seiner Angehörigen sein dürfte.

2. ist eine vom Betreuten selbst abgeschlossene Bestattungsvorsorge ja sein/ihr offensichtlicher Wunsch/Wille gewesen - dagegen kann ein Betreuer nicht so ohne weiteres verstoßen - die Zeiten der Entmündigung, wo Vormünder tun und lassen konnten, was sie wollten, sind glücklicherweise vorbei!

3. wird die Vorsorge gekündigt, bleibt den Angehörigen später u.U. nur der Gang zum Sozialamt oder - noch schlimmer - gibt es keine, muß eine ordnungsbehördliche Bestattung (die einer Entsorgung näher kommt) arrangiert werden - das heißt, obwohl die/der Betreute einst Vorsorge treffen wollte - es sogar getan hat - wälzt der Betreuer die Bestattungskosten dann dem Steuerzahler über.

4. endet die Betreuung mit dem Tod - also ist der/die Betreuer/in dann fein raus und hat alle Probleme/Laufereien etc. mal eben den Hinterbliebenen aufgehalst mit der Vorsorgekündigung.

Ich jedenfalls kenne einige Betreuer, die gerade Vorsorgen abschließen für ihre Betreuten (natürlich nicht gegen deren Willen), als welche zu kündigen.

Sogar das Sozialamt schickt öfter betreuende Angehörige, um für ihre Betreuten Vorsorgen abschließen zu lassen.

Warum um alles in der Welt will dieser Betreuer bloß die Vorsorge kündigen?!