Bestattungskosten von der Steuer absetzten trotz Erbausschlagung?

3 Antworten

Sofern die Verpflichtung bestanden hat (weil du Sohn bist und kein anderer geerbt hat) und du diese Aufwendungen tatsächlich getragen hast kannst du diese Kosten absetzen. Allerdings nur die reinen Bestattungskosten. Kosten für die Grabpflege oder den Leichenschmaus kann man nicht absetzen. Ich würde ein kurzes Schreiben dazu legen warum du die Kosten getragen hast.

Du kannst die Beerdigungskosten immer (als außergewöhnliche Belastung) bei Deiner Steuererklärung angeben. Begründen musst Du dies nicht.

Das stimmt nur zum Teil: Bei Beerdigungskosten muss man auch immer den Nachlass gegenrechnen. Da es hier keinen Nachlass gab ist es soweit ok.

Kannst du machen ohne Angaben von Gründen