Bestattungskosten, Pflichtanteil, Rheinland-Pfalz?
hallo, meine mutter ist gestorben und hat mich mit meinen beiden geschwistern hinterlassen, wobei wir auch die erben sind und für die bestattungskosten zuständig. die kosten der bestattung setzen sich zusammen aus der Rechnung des standesamtes (für Friedhof und was alles so anfällt), der Rechnung des Arztes für die Totenbescheinigung und der Rechnung des Steinmetzes. meine schwester hat ihren Anteil (also ein drittel bezahlt, aber nur in der höhe der rechnung des arztes und des standesamtes.
Ist meine schwester nicht auch verpflichtet ihren anteil für den steinmetz zu begleichen (also gehört der steinmetz zu den pflichtanteilen?) da sie sich weigert ihren entsprechenden anteil für den steinmetz zu zahlen. sie sagt ein steinmetz wäre keine pflicht. blöderweise war ich der auftraggeber in dem totesfall unserer mutter und die gläubiger treten an mich, da sie logischerweise ihr geld haben wollen
3 Antworten
Wenn auf dem Friedhof lt. der Friedhofssatzung ein Stein zu errichten ist oder eine Platte, dann gehört dieser auch zu den Bestattungskosten. Wenn nicht, dann war es deine Entscheidung und du bleibst auf den Kosten sitzen. Frag bei der Gemeinde nach.
Nein, deine Schwester ist nicht dazu verpflichtet.
Üblicherweise wird auch ERST die Beerdigung bezahlt und danach das Erbe aufgeteilt...
Wenn das Aufstellen eines Grabsteines auf dem Friedhof vorgeschrieben ist, so muss sich deine Schwester anteilig an den Kosten beteiligen. Gibt es eine solche Vorschrift nicht und ein einfaches Holzkreuz reicht aus, so bleibst du als Auftraggeber auf den Kosten für den Grabstein sitzen.