Bestandschutz im TVÖD?
Hallo zusammen,
ich bin seit November 2016 im öffentlichen Dienst (Jugendamt) angestellt und werde nach TVÖD SuE S14 (Garantenpflicht) bezahlt. Mittlerweile habe ich auch einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Nun wird unser Jugendamt umstrukturiert und ich werde im Rahmen dessen eine Tätigkeit haben, die normalerweise nach S12 oder S11b vergütet wird (Jugendgerichtshilfe/ Jugendhilfe im Strafverfahren).
Habe ich einen Bestandschutz oder kann ich einfach runtergestuft werden ? Ab wie viel Jahren hat man Bestandschutz im öffentlichen Dienst ?
1 Antwort
Im öffentlichen Dienst wird nach der "auszuübenden Tätigkeit" bezahlt, Herabgruppierungen sind also möglich und so etwas wie "Bestandsschutz" gibt es nicht - der Arbeitgeber (und der beteiligte) Personalrat versuchen aber in der Regel Herabgruppierungen zu vermeiden oder in Absprache mit dem Arbeitgeber den Besitzstand der betroffenen Arbeitnehmer zu wahren, indem die Stelle z.B. mit einem ku (künftig umzubewerten) Vermerk versehen wird, denkbar wäre auch die Zahlung einer Zulage, damit das vorherige Netto beibehalten wird
was die Umstrukturierung für Dich heißt und wie man versucht soziale Härten zu vermeiden, kann Dir sicher der für Dich zuständige Personalrat beantworten
Üblicherweise gibt es bei geplanten größeren Veränderungen auch Info-Veranstaltungen
Es ist auf jeden Fall empfehlenswert Gewerkschaftsmitglied zu sein - dann kannst Du von kostenlosem Rechtsschutz profitieren