Bestandschutz im TVÖD?

1 Antwort

Im öffentlichen Dienst wird nach der "auszuübenden Tätigkeit" bezahlt, Herabgruppierungen sind also möglich und so etwas wie "Bestandsschutz" gibt es nicht - der Arbeitgeber (und der beteiligte) Personalrat versuchen aber in der Regel Herabgruppierungen zu vermeiden oder in Absprache mit dem Arbeitgeber den Besitzstand der betroffenen Arbeitnehmer zu wahren, indem die Stelle z.B. mit einem ku (künftig umzubewerten) Vermerk versehen wird, denkbar wäre auch die Zahlung einer Zulage, damit das vorherige Netto beibehalten wird

was die Umstrukturierung für Dich heißt und wie man versucht soziale Härten zu vermeiden, kann Dir sicher der für Dich zuständige Personalrat beantworten

Üblicherweise gibt es bei geplanten größeren Veränderungen auch Info-Veranstaltungen

Es ist auf jeden Fall empfehlenswert Gewerkschaftsmitglied zu sein - dann kannst Du von kostenlosem Rechtsschutz profitieren