Bestandene B17 Theorieprüfung. darf ich jetzt einen ROller fahren?
Ja wie der Titel schon sagt. Ich habe vor 2 Wochen meine B17 Theorieprüfung bestanden. Heute meinte ein Bekannter meiner Eltern das man NUR mit der Bestandenen B17 Theorieprüfung schon einen 50ccm Roller fahren darf.
stimmt das?
4 Antworten
reicht nicht,erst wenn du führerschein hast wo roller drinnsteht
Wenn B17 ein auto führerschein ist , dann darfst du ein 50ccm Roller fahren , aber nur wenn du dein führerschein schon vollständig hast , sonst nicht
Nein Du musst die praktische Ausbildung abschließen.
Aber trotzdem: Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Theorieprüfung!
VG
Du darfst fahren wozu du einen Führerschein hast. Die B17 Bescheinigung ist jedoch kein Führerschein. Und wenn du den bekommen möchtest, würde ich dir davon abraten es darauf anzulegen beim Schwarzfahren erwischt zu werden:
http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/fahranfaenger/fuehrerschein-mit-17/index.php
Doch, die BF17-Prüfbescheinigung ist eine vollwertige Fahrerlaubnis (Führerschein) der Klasse B, halt mit der Auflage, Fahrzeuge der Klasse B nur mit eingetragenem Begleiter fahren zu dürfen.
Und in Klasse B sind die Klassen M (u. a. der "50 ccm-Roller"), S und L enthalten. Dort liegt das Mindestalter bei 16 Jahren - also dürfen diese Fahrzeuge auch mit der BF17-Prüfbescheinigung alleine gefahren werden. ;)
Allerdings erst nach bestandener praktischer Prüfung und halt erst ab 17:)