Bestätigung der Ratenzahlung?

1 Antwort

Kann es sein, dass du da etwas verwechselst?

Um dir nicht die falschen Tipps zu geben, jetzt noch mal der Reihe nach.

Bist du der Gläubiger (der, der Geld zu kriegen hat) oder der Schuldner (der, der zahlen soll?

Ist der Schuldner nicht in der Lage berechtigte Forderungen auf einmal zu zahlen, kann dieser beim Gläubiger einen Antrag auf Ratenzahlung stellen.

Tipp: Wer Geld schuldet und zahlungsunfähig ist, kann einen Antrag auf Ratenzahlung beim Gläubiger stellen.

Um überhaupt etwas zu bekommen, stimmen die Gläubiger in Regel zu.

In einem Vertrag werden die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien schriftlich festgehalten.

Mit der jeweiligen Unterschrift wird der Vertrag rechtsgültig. Der Vertrag muss dabei der gängigen Gesetzgebung entsprechen.

Vertragswidrig wäre zum Beispiel die Forderung von Wucherzinsen.

Damit Forderungen aus dem Ratenvertrag ggf. auch vor Gericht durchzusetzen sind ist eine korrekte Vertragsgestaltung unerlässlich!

Auch unter Privatpersonen sollten Verträge immer schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden.

Daher ist es ratsamer dem Schuldner einen Vertrag unterschrieben zuzuschicken. Der Schuldner unterschreibt und schickt dir den Vertrag zurück.

Eine Mitteilung per E-Mail kann unter Umständen zu Problemen führen, weil du im Zweifelsfall beweisen musst, dass es tatsächlich der Schuldner war, der mit dir den Vertrag geschlossen hat.

Wesentlich einfach hast du es dagegen, wenn du 2-3 Tage wartest und dann ein unterschriebens Dokument in den Händen hältst.

Bevor ich dir nun ein paar Tipps zur Vertragsgestaltung gebe, wären ein paar Infos wirklich nützlich.

  • Wird der Ratenvertrag zwischen Privatleuten geschlossen?
  • Wie hoch ist die Forderung, die seit wann besteht?
  • Gibt es Belege, Verträge oder Zeugen, die eine Forderung rechtfertigen?
  • Wie hoch ist die Forderung in etwa?
  • In welchem Zeitraum soll die Rückzahlung erfolgen?
  • Forders du lediglich den Schaden (Geldbetrag) zurück, oder willst du dem Schulner zusätzlich Zinsen und Aufwandsentschädigungen in Rechnung stellen?

Hört sich alles wesentlich komplizierter an als es ist. Doch ob du mit dem Schuldner per E-Mail oder am Telefon verhandelst, ist fast das Gleiche.

Wenn du kurz geschildert hast um was im Wesentlichen geht, bekommst du noch ein paar Tipps, worauf du achten solltest und was am besten vermieden werden muss.