Besenrein/Renoviert - ja was denn nun?
Hallo zusammen. Im Mietvertrag steht "Nach Vertragsbeendigung ist die Mietsache mit sämtlichen Schlüsseln vollständig geräumt und besenrein/renoviert zurückzugeben." Wie jedoch geurteilt wurde, besteht ja nun ein Unterschied zwischen "besenrein" und "renoviert". Von daher die Frage: Muss ich die Wohnung nun besenrein oder renoviert zurückgeben?
Hintergrund ist folgendes: Ich habe ein Spiegel-Mosaik an die Rauhfaser-Tapete geklebt (doppelseitiges Klebeband). Nun ziehe ich aus. Wenn die Spiegel abgemacht werden, geht leider Tapete ab. Im Vertrag steht das oben geschriebene. Da dort "besenrein" steht, muss man eigentlich nicht renovieren. Da dort aber auch "renoviert" steht, weiß ich nun nicht, was ich machen muss oder nicht machen brauche.
Muss ich dort neue Tapete anbringen oder nicht?
Habe auch irgendwo gelesen, dass das BGH diese Klausel bereits gekippt hat. Und, dass wenn ungültige Klauseln in puncto Renovierung enthalten sind, man definitiv nicht renovieren muss.
Danke für eure Antworten :)
5 Antworten
Es ist völlig egal, was da steht. Wenn du die Spiegelfliesen abreißt, verursachst du eine Beschädigung, die du wieder beseitigen musst. Und das musst du machen, selbst wenn sämtliche Renovierungklauseln deines Mietvertrages unwirksam wären.
Wenn jemand ´ne Beule in dein Auto fährt, erwartest du doch auch, dass der Schaden von dem beseitigt wird, der ihn verursacht hat, oder?
Nein, das ist eine Schadensbeseitigung.
Du kannst aber den Vermieter auch fragen, ob er die Spiegelfliesen so akzeptiert und sie dann in der Wohnung lassen.
I.d.R. reicht es vollkommen aus die Wohnung besenrein zu übergeben. Wenn du dir unsicher sein solltest, frage den Vermieter doch mal nach einem Termin > vor der Übergabe. Dann sollten alle Fragen geklärt werden.
Das Verhältnis zum Vermieter ist nicht sonderlich gut. Wenn ich frage, ob ich die Tapete erneuern muss, wird er garantiert nicht sagen "Ach lass, ist nicht schlimm"
I.d.R. reicht es vollkommen aus die Wohnung besenrein zu übergeben.
Unsinn, i. d. R. wird und darf der VM daruf bestehen, vor Rückgabe alles in den Zustand bei Anmietung zurückzubauen :-O
"Nach Vertragsbeendigung ist die Mietsache mit sämtlichen Schlüsseln vollständig geräumt und besenrein/renoviert zurückzugeben."
Der Schägstrich bezieht sich auf eine Alternative, die wirksam vereinbart und fällig sein muss.
Meint: Bist du zu Schönheitsreparaturen mietvertraglich wirksam verpflichtet und sind sie durch Abnutzung fällig, musst du zusätzlich renovieren.
Wenn die Spiegel abgemacht werden, geht leider Tapete ab.
Dann frage den Vermieter, ob er dies übernimmt.
Fordert er zulässigerweise Rückbau in den vermieteten Zustand und hätte der eine Beschädigung der Mietsache Tapete zur Folge, hätte dies mit Renovierung nichts zu tun.
Selbstverständlich musst du die beschädigte Raufaser ersetzen und streichen :-O
G imager761
"Der Schägstrich bezieht sich auf eine Alternative, die wirksam vereinbart und fällig sein muss."
Er hätte also eines der beiden durchstreichen müssen?
Da dies nicht geschehen ist, ist die Klausel also unwirksam?
Nein, du musst immer geräumt und besenrein übergeben aber renoviert nur dann, wenn Schönheitsreparturen vereinbart und fällig sind.
Aber noch einmal: Eine Beschädigung ist als Mangel immer zu beheben :-O
Meint: Es ist völlig egal, was da steht, die Rauhfaser musst du neu tapezieren und anstreichen, wenn du den Spiegel abnimmst oder abnehmen musst.
Was ist daran nicht zu kapieren? Auf eine unwirksame Klausel zu Schönheitsreparaturen kommt es bei seinem Mägelbeseitigungsverlangen einer beschädigten Tapete garnicht an :-O
Ich würde nicht renovieren. Putz einfach die Böden, nachdem du die Möbel ausgeräumt hast. Das bedeutet besenrein. In der Regel renoviert der neue Mieter oder der Vermieter.
Das Mosaik lass einfach mal hängen.
Ich möchte das Mosaik aber gerne behalten. Hat schließlich Geld gekostet....
Ach so, dann behalt es eben. Am besten rufst du den Vermieter an, ob du die Stelle neu tapezieren sollst oder nicht. Oder du machst es ab und sagst mal gar nichts, vielleicht lässt er es dir durchgehen, da er vielleicht selbst renovieren will.
Du solltest das zumindest so verlassen wie du es angetroffen hast. Und deswegen muss der Spiegel ab und neue Tapete dran.
Klar, klingt plausibel. Aber fällt das "neue tapezieren" nicht unter "renovieren"?