Beschwerde gegen Gesetzlichen Betreuer?

3 Antworten

Im Prinzip das Betreuungsgericht, das stimmt. Es kommt aber auch darauf an, ob du überhaupt Beschwerdeberechtigt bist. Warst du bei irgendwas von der Betreuung Verfahrensbeteiligter? Und am Wichtigsten: Was will den überhaupt die betreute Person, warum beschwert die sich nicht?

Zuständig ist das Betreuungsgericht, dass den Betreuungsbeschluss unterschrieben hat.
Eine einfache mündliche Beschwerde wird hier wohl nicht zielführend sein, da Betreuungsrichter und gesetzliche Betreuer oftmals unter einer Decke stecken,.
Deshalb rate ich dazu, einen schriftlichen Antrag auf Beendigung des Betreuungsverfahrens oder auf einen Wechsel des Betreuers zu stellen.
In diesem Antrag sollten dann dargelegt werden, warum Du den Betreuer nicht mehr brauchst und dass Du alles selbst erledigen kannst, Es sollten zudem die Defizite des Betreuerverhaltens detailliert aufgeführt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

An das ( zuständige ) Gericht, welchen diesen Betreuer eingesetzt hat.