Beschwerde gegen einen Anwalt bei der Anwaltskammer

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Leider muss ich mich in diese Runde einreihen. Auch ich habe so einen Nichtstuer an der Backe. Es geht um Scheidung/Ehevertrag/Pfändung des Unterhaltes und alles was dazu gehört. Auf meine E-Mails wird gar nicht mehr reagiert. Somit wieder verständlich, ich bin Rennterin, Rente beträgt nicht ein mal das Existenzminimum - somit klage ich auf Prozesskostenhilfe. Dabei verdient er leider zu wenig und bewegt sich so gut wie gar nicht. Einen gravierenden Fehler macht er, in dem er eine laufende Pfändung gegen meinen Exmann beendete, weil er meinte, es wäre erledigt. Nun muss das ganze wieder von vorne aufgerollt werden und das kostet Zeit , Zeit, die ich leider nicht habe.Wenn ich dann hier lese, Beschwerde bei der Anwaltskammer is sinnlos, na da frage ichmich, hat jemand, der kein Geld hat, keine Rechte??

Hallo "gestresst",

auch ich habe solche Erfahrungen MEHRFACH gemacht und bin ebenfalls gestresst! - und ich kenne eine große Anzahl weiterer Fälle aus meinem Bekanntenkreis. Hinzu kommen Anwaltliche Fehlleistungen, die sogar ein Laie erkennen kann, und richtig ins Geld gehen. Der Bürger, der Mandant ist immer der Verlierer. Wollen Sie sich in einem solchen Fall "Recht" verschaffen, müssen Sie auf ihre Kosten den Anwalt verklagen - ein meist hoffnungsloses Unterfangen, denn das System schützt seine Mitglieder. Das ist, wie mir zwischenzeitlich klar geworden ist, systembedingt.

Ich weiß, ein schwacher Trost. Wichtig ist, nicht den Mund zu halten, und wenigstens die Anwaltskammer zu informieren. Die ist zwar auch Teil des Systems, aber vielleicht höhlt steter Tropfen auch diesen Stein.

Bei mir geht es um eine Klage bzgl. Rentenversicherung.
Zuerst hatte ich mir als meinen Anwalt Herrn Dr. J. L. aus Hamburg/Wandsbek, Fachanwalt für Rentenrecht ausgesucht gehabt.
Er nahm meinen Fall an, kurze Zeit später riet er mir jedoch ohne weitere Begründung von einer Klage ab, obwohl er mich zuvor auch fragte, ob ich bereit wäre zu klagen.
Außer die von mir schon bezahlten Kosten wären keine mehr offen, und für die letzte „Handlung“ seinerseits würde er mir nichts berechnen, wie auch besprochen (seine Aussage habe ich jetzt mit meinen Worten formuliert, jedoch war zuvor mit ihm auch bzgl. „nichts berechnen“ nichts besprochen gewesen. Aber gut für mich, daß ich keine weiteren Kosten zu tragen hatte).
Dennoch hatte ich aufgrund dessen das Gefühl, ihm würde die ganze Sache „über den Kopf wachsen“ und suchte mir einen anderen Anwalt, Herrn RA. G. I. K., ebenfalls Fachanwalt für Rentenrecht aus Hamburg/Eppendorf.
Ich schilderte ihm meinen Fall und daß Herr RA. Dr. J. L. mir auf einmal ohne weitere Begründung von einer Klage abriet; und er auf Nachfrage meinerseits nicht mehr reagieren würde.
Herr RA. G. I. K. schaute sich meine Unterlagen und den Schriftverkehr zwischen mir und Herrn RA. Dr. J. L. genauestens an, stellte mir einige Fragen und meinte abschließend, es sehe
doch gar nicht so schlecht für mich aus. Und meinte dann noch 80 zu 20 oder 70 zu 30 Prozent Erfolg für mich vor Gericht.
DAS ist natürlich nicht schriftlich festgehalten worden, aber unser *Vertrag vom 07. August 2014, den wir schlossen, bestätigt seine Aussage!
So blieb ich bei ihm.

Mit o. g. *Schriftsatz haben Herr RA. G. I. K. und ich vereinbart, wie wir vorgehen wollen. Nach einigen
„Überprüfungen“ seinerseits teilte er mir auf einmal auch mit, er rate mir von einer Klage ab mit für mich zwei „schwammigen“ Begründungen, nämlich:

1. Das Gericht könnte ..... sagen.
2. Er hätte im Internet bzgl. der Tarifzahlungen nachgeschaut und eine Frist von einem ½ Jahr entdeckt, die ich, allerdings schon vor seiner Zeit hätte einhalten müssen.

Es war zuvor von beiden Punkten keine Rede gewesen!
Und, warum kommt diese Aussage nicht von meinem ehemaligen Arbeitgeber, sondern von ihm aus dem Internet?!
Grund könnte sein:
Weil mein ehemaliger Arbeitgeber erst meinte, ich hätte ihnen das Original des Schreibens von der Rentenversicherung NICHT für Kopien vorgelegt.
Die Versicherung wollte mir auch noch einen angeblich diesbzgl. von mir an sie getätigten Kontakt vor einer bestimmten Zeit unterstellen.
Jedoch beides konnte ich belegen, daß ich im Recht bin/war!
Es scheint, nun weiß keiner weiter mir Neues zu unterstellen, und nun kommen solche „schwammigen“ Begründungen meines Anwalts?!
Zudem ist Herr RA. G. I. K. vertragsbrüchig geworden.

Daraufhin teilte ich ihm mit, daß ich dennoch klagen möchte, weil seine plötzlich auftauchenden Aussagen für mich keinen Grund darstellen würden, dies nicht zu tun und ich, wie besprochen als auch schriftlich festgehalten, fortfahren wolle.
Das war im Dezember 2014.
Im Januar 2015 schrieb ich ihm eine e-mail, ob er mir schon etwas bzgl. der Klage mitteilen könne, weil ich keine Antwort von ihm erhalten hatte.
Da ich im April 2015 immer noch nichts von Herrn RA. G. I. K. gehört bzw. gelesen hatte, rief ich an. Die Empfangsdame teilte mir mit, daß er besagte Woche im Urlaub sei, er sich aber nach dieser bei mir melden würde.
Mit Beendigung der Woche nach seinem Urlaub war wieder nichts von ihm zu lesen/zu hören. So schrieb ich eine weitere e-mail, ob es evtl. Schwierigkeiten geben würde, da ich noch keine Antwort erhalten habe.
Daraufhin erneut keine!
Nun macht er das gleiche wie Herr RA. Dr. J. L.?!
Gut, er hat mir zwar eine Begründung genannt, die für mich jedoch, wie schon zweimal erwähnt, äußerst „schwammig“ rüberkam.

Nun sind weitere vier Monate vergangen, die ich auch abwarten wollte.
Da ich es langsam leid bin/war, bei erneutem Nachfragen vermutlich stets die gleiche „Antwort zu erhalten“, schrieb ich der Rechtsanwaltskammer Hamburg.
Dies geschah erst vor ca. einer Woche, jedoch vermute ich, wie ich auch schon von anderen hören und lesen konnte, daß es wenig Aussicht auf positiven Erfolg für mich beinhalten wird/würde, weil „eine Krähe der anderen kein Auge aushackt“.
(Zumal meinen jetzigen Anwalt zu verklagen auf Kosten meinerseits?? So verdienen also manche Anwälte ihr Geld!)

Alles Geschriebene kann ich belegen!

Und ich bin gespannt, was für eine "tolle Antwort" die Rechtsanwaltskammer für mich hat/haben wird!

Ich habe einige Medien angeschrieben .... – einige waren nicht bereit, über das Thema insgesamt zu berichten .... ein paar Antworten stehen jedoch noch aus ....
Zumal dieses Thema überhaupt, wie ich von mehreren Seiten lesen und hören konnte, weit verbreitet zu sein scheint und für viele Zuhörer, -seher und Leser äußerst interessant sein würde ....

Hallo MichaDani68,

Welche Medien hast du angeschrieben ??

Habe den gleichen Fall, bin in einer Verhandlung von einem Richter ohne irgend welche Beweise unter Strafandrohung zu einem Geständnis erpresst worden.

3 Anwälte, die Strafvereitelung betreiben und betrieben habe ich hinter mir.

Das ganze liegt jetzt bei der Generalsanwaltschaft in FFM.

Tut sich in ihren Ermittlungen sehr schwer.

Gibt es wirklich keine Möglichkeit, sich gegen so etwas zu wehren ???

Liebe Leser und Leserinnen, Hiermit möchte ich euch etwas mitteilen, es gibt ne Menge Anwälte die betrügen, neulich habe ich einen aus Düsseldorf kennengelernt, der BAT mich über Radaranlagen zu fahren damit er Gelder über die Verkehrsrechtsschutz kassiert. Hammer oder? Daher sucht euch eure Anwälte selbst nimmt es auch selber in die Hand jeder hat die Entscheidung selbst dieser oder nicht.

Kann mich MeisterPaul nur anschließen, versuch es einfach ;)