Beschwerde für Schimmel schreiben ....?! Notwendige Hilfe!

5 Antworten

Die Ursache des Schimmelbefalls muss ein Fachmann klären. Entweder es ist ein Lüftungsproblem, dann kannst du garnix kürzen, machst dich sogar noch schadenersatzpflichtig, oder es ist ein Baumangel, dann muss der Vermieter die Ursache abstellen und den Schimmel beseitigen. Erst wenn er sich weigern sollte, dann kann man über Mietminderung nachdenken.

ich mochte eine Mietminderung um 20 % machen .

Geht davon der Schimmel und das Asthma Deines Sohnes weg? Über sowas, sorry, kann ich immer nur den Kopf schütteln.

Teil dem Vermieter schriftlich mit das die Wohnung schon, wie Du schreibst, zu, 3. mal von Schimmel befallen ist und Du auf Beseitigung des Mangels innerhalb von x Tagen/Wochen bestehst, ansonsten siehst Du Dich gezwungen die Miete zu mindern.

Hast Du schon mal daran gedacht das Du evtl. selbst an der Schimmelbildung Schuld sein könntest?

Hast Du schon mal daran gedacht das Du evtl. selbst an der Schimmelbildung Schuld sein könntest?

Feuchtigkeit & Schimmel: Vermieter muss beweisen, nicht verantwortlich zu sein

Ein Mieter ist zur Minderung berechtigt, wenn Schimmel nicht ausschließlich auf falsches Lüftungsverhalten zurückzuführen ist, sondern auch baulich bedingt ist, entschied das Landgericht Frankfurt/Oder in einem wichtigen Urteil.

Ein Vermieter hatte einen Mieter auf Zahlung rückständiger Mieten verklagt. Der Mieter berief sich jedoch darauf, dass er die Miete wegen Feuchtigkeit und Schimmelbildung gemindert hatte. Er war der Ansicht, dass dies auf Baumängel zurückzuführen sei. Der Vermieter hingegen führte falsches Lüftungsverhalten des Mieters als Ursache an. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kam zwar zu dem Ergebnis, dass das Lüftungsverhalten des Mieters ursächlich für die Mängel war. Allerdings ermittelte der Sachverständige auch bauliche Mängel in Form von Wärmebrücken, die möglicherweise mitursächlich waren.

Das Landgericht wies die Klage des Vermieters deshalb ab. Ist streitig, ob Feuchtigkeitsschäden dem Vermieter oder dem Mieter zuzurechnen sind, muss zunächst der Vermieter beweisen, dass er nicht verantwortlich ist. Erst dann, wenn ihm dieser Beweis gelungen ist, muss der Mieter beweisen, dass die Feuchtigkeitsschäden nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammen. Nachdem der Vermieter in diesem Rechtsstreit die vom Sachverständigen geforderten Bauteilöffnungen verweigert hatte, war er den Beweis, dass die Feuchtigkeit nicht aus seinem Verantwortungsbereich herrührt, schuldig geblieben (LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 14.09.10,

Vermieter behaupten das sehr gerne,vor allem bei Altbauten!

@johnnymcmuff

Auch wieder alles aus dem I-Net abgekupfert...Wie wäre dieses Urteil wohl ausgefallen, wenn der Vermieter den bestellten Sachverständigen hätte seine Arbeit erledigen lassen? Selbst wenn es Wärmebrücken gegeben hätte, was nicht ungewöhnlich wäre, hätte der Vermieter zwar eine Teilschuld bekommen, die Minderung müsste in Teilen aber zurückbezahlt werden. Nur aus dem Grund der Verweigerung des Vermieters ist dieses Urteil entstanden. Es spiegelt keineswegs die Regel wieder. MfG

Hää ist ver Vermieter nicht verpflichtet das Porblem in irgendeinerweise zu bekämpfen

Beim Umzug erwähnte der Vermieter nicht das Schimmel davor schon existierte ..

Immer wieder erstaunlich, dass in Wohnungen in denen sich Schimmel befindet auch sofort jemand gesundheitl. Probleme hat und dafür nur der Schimmel verantwortlich sein kann. So auch der Kettenraucher, der nun Husten durch den Schimmel in seiner Wohnung bekommen hat. Hier muss der Mieter den Zusammenhang einer Erkrankung und dem Schimmelbefall beweisen. Ein ärztl. Artest reicht nicht aus. Ich gehe davon aus, dass, wenn der Vermieter den Schimmel hat entfernen lassen, ein baul. Mangel nicht in Frage kommt. Sollte dem so sein, wird der Vermieter den Beweis dafür antreten (müssen) dass der Schimmelbefall ursächlich Ihrem Heiz- und Lüftungsverhalten zuzuordnen ist. An dieser Stelle kann dann häufig nur ein Gericht eine Entscheidung herbeiführen. Der Vermieter ist seiner Pflicht zur Beseitigung des Schimmels (Mangel) nachgekommen. Damit ist zunächst der Grund der Minderung weggefallen. Hat der Vermieter den Beweis angetreten oder wurde gerichtl. zu seinen Gunsten entschieden, ist die Minderung in voller Höhe zurück zu zahlen und Schadensersatzansprüche des Vermieters sind möglich. Im Übrigen ist es von hier aus nicht zu beurteilen, ob 20% überhaupt gerechtfertigt wären, lassen Sie sich nicht von den Minderungstabellen verleiten, diese sind nur grobe Richtwerte und beziehen sich häufig auf Einzelfälle. MfG

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Wenn die Frist abgelaufen ist,setzen Sie ihm eine kurze Nachfrist und kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie Die Miete kürzen werden.

  • Danach gehen Sie zu einem Anwalt und lassen die Mängelbeseitigung einklagen.

Nicht warten.

Nicht einfach nur mindern und nichts tun.

Denn die Durchsetzung von Minderungen ist nach längerer Zeit wesentlich erschwert, weil vernünftige Beweismittel nicht vorliegen. Und einen angemessenen Ausgleich haben Sie durch die Mietminderung ohnehin nicht.

www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html


Schimmel muss richtig behandelt werden!

Wenn Ihr Sohn Asthma hat würde ich mir schnell eine neue Wohnung suchen!!!!!!!