Beschleunigungsstreifen auf der Autobahn

21 Antworten

jetzt mal die aktuelle Regelung (Nach meinem Fahrlehrer welcher erst vor 3 Jahren die Ausbildung zum Fahrlehrer absolvierte und dementsprechen auf dem neuesten Stand sein sollte) :

wenn du keinen Platz bekommst dann darfst du weiter auf den seitenstreifen fahren ABER zur nächst besten und schnellsten Situation aubbiegen

So, falls noch jmd reinschaut hier die Antwort der jur. Abteilung des ADAC.

"Die Standspur darf nach ständiger Rechtsprechung nur in absoluten Ausnahmefällen (Glatteis, Unfall, entgegenkommender Falschfahrer) benutzt werden, da durch sie nur bezweckt werden soll, dass Fahrzeuge bei Not- und Unfällen abgestellt werden können. Zum Beschleunigen und Einfädeln darf sie allenfalls benutzt werden, wenn ein Unfall sonst unter keinen Umständen mehr vermieden werden kann. Grundsätzlich muss jedoch am Ende der Einfädelspur abgebremst werden, wenn die Einfahrt auf die durchgehenden Fahrstreifen nicht möglich ist."

DH!

Befahren werden dar der Standstreifen nur in Ausnahmefällen, z. B. wenn es durch Schilder angeordnet wird oder zum Wiedereinfädeln nach einer Panne (da aus dem Stand auffahren kostete nen Kumpel von mir ne Stange Geld und bracht ihm 4 Punkte ein - Unfall verursacht ohne Eigenschaden).

Am Ende der Einfädelspur kurz die Standspur mitzubenutzen, ist zwar auch nicht erlaubt, wird aber von der Rennleitung in Blau-Silber meist toleriert (selber schon erlebt).

Allerdings gilt erhöhte Sorgfaltspflicht, d. h. die Standspur muss frei sein, und dass auf der Einfädelspur noch erlaubte "rechts Überholen" sollte dann tunlichst unterbleiben!

In der Fahrschule habe ich gelernt, dass man am Ende anhalten muss!
Ja, genau, so denke ich auch, wie du, der das gerade gelesen hat. So ist das im Gesetz verankert, aber dadurch würden sehr viele Auffahrunfälle passieren, also weiterfahren und dann einfädeln.
Wenn es die Polizei sieht und evtl. anhält, sollte es nur eine Verwarnung geben, obwohl die einen Strafzettel geben könnte.

Interessant. ICH bin heute durchgefallen. Weil ich gehalten habe. Da kam ein verdammter riesiger LKW den ich nicht mehr überholen konnte, und Beschleunigugnsspur endete bald. Soll ich etwa nun Widerspruch gegen die Prüfung einlegen?