Beschlagnahme von Deutsche auto in italien!Kurzzeit kennenzeichnen
Hi leute ... Ich habe gerade ein Problem in Italien Sie können mir Vielleicht helfen und paar Fragen beantworten ..!!!
Folgendes : Ich habe vor ca eine Woche einen Auto in Italien gekauft ca 70 Km von Neapel und wollte nach Deutschland mit (Kurzzeitkennen zeichnen bringen …!!)
ich weiß jetzt das dass ein Größe Fehler war ..
Auf Die autobahn bei (Lodi,Milano) haben mir die Verkehr-Polizei (Polizia Stradale Guardamiglio) angehalten , und erklärt das in Italien Laut einen Neue Gesetz von 11/01/2013 (o.ä) nicht mehr mit die Kurzzeitkennen zeichnen auf Die Italienische Straßen fahren darf !!!!!!
Folgt : 3 Verbali !(Strafen /Verkehr regeln Verletzung )
(Codice Stradal ) Art .100/11 …................Bußgeld Strafe 84 € .. (Strafe noch nicht bezahlt) Art 193/2.......................Bußgeld Strafe 841 € ..(Strafe noch nicht bezahlt) Art 93/7........................Stand keine Bußgeldstrafe ,
und die sofortige beschlagnahme von dem Auto ..?
Unter PANIK ,habe ich schnell am naschten Tag einen Anwalt im gleichen Ort kontaktiert und gefragt ob er mir helfen kann .
Nach einen Zusammensitzung mit der Richter hat er gemeint das wir mit die Verkehr Polizei erst mal die Sache erklären muss und das ich am 12/07 ein Gerichtsvorhandlung habe .
Wir stehen gerade in diesem Punkt weil wie ich verstanden habe ,mein Anwalt hat kein Erfahrung im solche fälle und brauch noch Zeit um Info zu sammeln .
Ich bin jetzt wieder in Deutschland, und ich versuche von meine Seite was tun .. Aber Ich weißes nicht von wo ich anfangen soll ..! Kann mir jemand helfen ! Wird Das Auto für immer beschlagnahmt ! hat jemand was Änliches letzte seit erlebt !!
unschuldige mein Deutsch
Hilfeeee...
5 Antworten
Die Beschlagnahme von KFZ ist in Italien nicht ungewöhnlich und bei vielen Delikten vorgesehen.
Manchmal wird das KFZ nur für eine bestimmte Zeit beschlagnahmt und (kostenpflichtig!) verwahrt, manchmal wird es aber auch zugunsten der Staatkasse versteigert und das wars.
Ob man in Italien mit Kurzzeitkennzeichen unterwegs sein darf, müsste Dir aber auch hier ein in Verkehrssachen erfahrener Anwalt sagen können.
Hallo Bayero,
auch mein Auto ist in Italien beschlagnahmt.
Es ist der Hammer was da gerade in Italien passiert.
Es gibt ein Urteil aus Italien was sagt das das was wir gemacht haben ok ist schau mal:
http://www.cosmilano.it/default.asp?dove=1&idNews=76
dann gibt es noch eine Mitteilung der EU Kommision die auch sagt das das was wir gamacht haben ok ist: C 68/04 von 2007
Aber es gibt auch ein Italienisches Gesetz was das Gegenteil sagt, geh mal zu Yahoo.it und gib folgendes ein:
300/A/352/13/111/57/6 port 954 von 11.01.2013
danach ist es nicht ok.
Es ist ein Gesetz nur gegen Deutsche!
Unglaublich das so etwas in der EU im Jahr 2013 möglich ist.
Gruß Johannes
PS.: mein email ist: johannes@korken.net
Hallo Johannes ... Das mit der Artikel (300/A/352/13/111/57/6 port 954 von 11.01.2013)habe ich auch gewusst und das ist der einzige Problem was wir endlich haben das die am 11.01.2013 die Kurzzeit kennzeichnen in Italien verboten haben ....laut ein andere Mitglied ,,,,,die ändern die verkehr regeln und Gesetze jedes Jahr Seit 2007 und zwar nur für Deutschen und Schweißer welche Autos oder Mottoräder in Italien kaufen und mit nach hause bringen wollen ....ich blick das auch nicht mehr ????? ...
beis :Du Kannst ein Kurzzeitkenneinzeichnen in Italien machen (Dauert 4 Tagen ung) aber da gibt keine Italienische Versicherung Unternehmer wer dich für Kurzzeit versichern kann (Min 3 Monate ca 280 Euro) und deutsche Versicherung auf italienische Schilder macht auch keine !!!!!also ????
Ich würde zum ADAC oder ACE gehen und mich dort informieren. Außerdem habe ich noch das Thema Auto hinzu gefügt, vielleicht hilft es ja.
Danke ..
als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde. kurzzeitkennzeichen sind grundsätzlich nur in deutschland gültig. in vielen ländern ist das nicht mehr erlaubt. sinnvoll wäre es, wenn deine zulassungsbehörde dich darauf aufmerksam gemacht hätte. wahrscheinlich wird dir nix anderes übrigbleiben, wie die strafe zu bezahlen.
Hi …Jakob1 . Unsere Problem gerade ist nicht ob wir die strafe Zahlen muss oder nicht ….es geht um ob wir unsere Autos zurück bekommen kann oder nicht !!!!Strafen müssen wir sowieso bezahlen ...
Na dann zahle mal deine Strafe umgehend.
Im übrigen wird ein solcher Betrag auch in Deutschland vollstreckt. Dies mal nur so nebenbei gesagt,
Du hast ordentlich Bockmist gebaut, denn ein Kurzkennzeichen darf nur in Deutschland beantragt werden und nur an einem in Deutschland befindlichen Fahrzeug auch angebracht werden.
Teures Lehrgeld was du da zu zahlen hast!
Hallo Aixclusivman ... logo ..
Aber Die Strafe muss ich sowieso bezahlen ... .es geht um mein Auto !!!....ob die für immer behalten können ...!!! ;)