Beschlagnahme von Deutsche auto in italien!Kurzzeit kennenzeichnen

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Die Beschlagnahme von KFZ ist in Italien nicht ungewöhnlich und bei vielen Delikten vorgesehen.

Manchmal wird das KFZ nur für eine bestimmte Zeit beschlagnahmt und (kostenpflichtig!) verwahrt, manchmal wird es aber auch zugunsten der Staatkasse versteigert und das wars.

Ob man in Italien mit Kurzzeitkennzeichen unterwegs sein darf, müsste Dir aber auch hier ein in Verkehrssachen erfahrener Anwalt sagen können.

Hallo Bayero,

auch mein Auto ist in Italien beschlagnahmt.

Es ist der Hammer was da gerade in Italien passiert.

Es gibt ein Urteil aus Italien was sagt das das was wir gemacht haben ok ist schau mal:

http://www.cosmilano.it/default.asp?dove=1&idNews=76

dann gibt es noch eine Mitteilung der EU Kommision die auch sagt das das was wir gamacht haben ok ist: C 68/04 von 2007

Aber es gibt auch ein Italienisches Gesetz was das Gegenteil sagt, geh mal zu Yahoo.it und gib folgendes ein:

300/A/352/13/111/57/6 port 954 von 11.01.2013

danach ist es nicht ok.

Es ist ein Gesetz nur gegen Deutsche!

Unglaublich das so etwas in der EU im Jahr 2013 möglich ist.

Gruß Johannes

PS.: mein email ist: johannes@korken.net

Hallo Johannes ... Das mit der Artikel (300/A/352/13/111/57/6 port 954 von 11.01.2013)habe ich auch gewusst und das ist der einzige Problem was wir endlich haben das die am 11.01.2013 die Kurzzeit kennzeichnen in Italien verboten haben ....laut ein andere Mitglied ,,,,,die ändern die verkehr regeln und Gesetze jedes Jahr Seit 2007 und zwar nur für Deutschen und Schweißer welche Autos oder Mottoräder in Italien kaufen und mit nach hause bringen wollen ....ich blick das auch nicht mehr ????? ...

beis :Du Kannst ein Kurzzeitkenneinzeichnen in Italien machen (Dauert 4 Tagen ung) aber da gibt keine Italienische Versicherung Unternehmer wer dich für Kurzzeit versichern kann (Min 3 Monate ca 280 Euro) und deutsche Versicherung auf italienische Schilder macht auch keine !!!!!also ????

Ich würde zum ADAC oder ACE gehen und mich dort informieren. Außerdem habe ich noch das Thema Auto hinzu gefügt, vielleicht hilft es ja.

Danke ..

als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde. kurzzeitkennzeichen sind grundsätzlich nur in deutschland gültig. in vielen ländern ist das nicht mehr erlaubt. sinnvoll wäre es, wenn deine zulassungsbehörde dich darauf aufmerksam gemacht hätte. wahrscheinlich wird dir nix anderes übrigbleiben, wie die strafe zu bezahlen.

Hi …Jakob1 . Unsere Problem gerade ist nicht ob wir die strafe Zahlen muss oder nicht ….es geht um ob wir unsere Autos zurück bekommen kann oder nicht !!!!Strafen müssen wir sowieso bezahlen ...

Na dann zahle mal deine Strafe umgehend.

Im übrigen wird ein solcher Betrag auch in Deutschland vollstreckt. Dies mal nur so nebenbei gesagt,

Du hast ordentlich Bockmist gebaut, denn ein Kurzkennzeichen darf nur in Deutschland beantragt werden und nur an einem in Deutschland befindlichen Fahrzeug auch angebracht werden.

Teures Lehrgeld was du da zu zahlen hast!

Hallo Aixclusivman ... logo ..

Aber Die Strafe muss ich sowieso bezahlen ... .es geht um mein Auto !!!....ob die für immer behalten können ...!!! ;)