Beschilderung von Behindertenparkplatz?
Für welchen Parkplatz gilt dieses Verkehrsschild (siehe Bild)?
Gilt es überhaupt?
Ist das in Ordnung, dass keine Rollstuhl-Markierung auf dem Boden ist?
Kann mir bitte jemand auch Paragraphen dazu kommentieren, wo man mehr die Beschilderung von Behinderten Parkplätzen erfährt.
Meiner Meinung nach gilt es nur für den einen (rechts neben dem Schild), da kein Pfeil abgebildet ist.
Vielen Dank
10 Antworten
Es gibt hier eine deutliche Bodenmarkierung die eine breitere Parkfläche anzeigt. Die breitere Fläche erleichtert den Rollifahrer das umsteigen in den Rollstuhl.
Was für den Einen breit erscheint reicht für Andere gerade so zum Parken, anhand der Breite kann man also sicher nicht definieren wer dort parken darf. Es gibt auch keine Verpflichtung eine Parkbucht vor dem Parken auszumessen um so heraus zu finden für wen sie vielleicht gedacht ist - dafür hat man ja die Beschilderung.
Eine Rollstuhl-Markierung auf dem Boden ist lediglich ein zusätzlicher Hinweis, braucht also nicht zu sein.
Auf dem Zusatzschild waren sicherlich keine Pfeile, wahrscheinlich nur irgendwelche Aufkleber die entfernt wurden. Wenn es Preife gibt sind die auf dem Hauptschild (so wie bei Halteverbot auch).
Auf der Strasse ist ein Richtungspfeil zu erkennen der auf eine Einbahnstrasse schliessen lässt (auch dass die Parkplätze nicht ganz rechtwinklig angeordet sind). Dieser Parkplatz gild bis ein Schild kommt das dessen Ende ausweist oder eine Einmündung kommt. Also sind nach meinem Verständnis alle Parkplätze rechts von diesem Schild (also auch die auf denen die beiden Autos stehen) Behindertenparkplätze bis die aufgehoben sind.
Da diese Antwort als Einzige völlig richtig war war dies auch unterstützend gemeint um dem Fragesteller aufzuzeigen dass noch mehrere Leute dies so sehen.
Wenn ein solches Verkehrszeichen (mit Zusatzschild "Rollstuhl") steht, muss nicht zwangsläufig auch eine entsprechende Bodenmarkierung vorhanden sein. Diese kann (zusätzlich zum Schild) angebracht werden, muss aber nicht. Das Schild allein ist ausreichend.
Allerdings halte ich diese Situation für nicht ganz eindeutig. Theoretisch könnte dieses Verkehrsschild für alle Parkplätze in dieser Reihe gelten, da nicht eindeutig genauer spezifiziert (zum Beispiel durch Bodenmarkierung, Pfeil am Schild oder Zusatzschild mit Anzahl dieser Parkplätze).
Das Verkehrszeichen gilt für die gesamte Parkbucht, es muss auch keine Bodenmarkierungen geben. Diese wären allenfalls nur unterstützend anszusehen, entscheidend ist aber die Beschilderung.
Da es sich hier offensichtlich um eine Einbahnstraße handelt ist auch unweifelhaft das Zeichen 314 für die Rechts vom Schild liegende Parkbucht gilt.
Wäre die Anzahl der Behindertenplätze beschränkt dann wäre das auch ausgeschildert, z.B. so: http://www.adpic.de/data/picture/detail/Behinderten_Parkplatz_46937.jpg
Welche Pfeile hier von Anderen gemeint sind die am Verkehrszeichen entfernt worden sein sollen weiß ich nicht.
Sind die Schatten rechts und links am weißen Zusatzzeichen gemeint? Da gab es nie Pfeile, das sieht die StVO überhaupt nicht vor. Das werden wohl Aufkleber o.ä. sein.
Wenn es Pfeile gibt oder gab dann ist kann das nur ein Pfeil auf dem blauen Zeichen 314 sein der entweder nach rechts oder nach links zeigt.
Hier ein Hinweis:
https://de.wikipedia.org/wiki/Behindertenparkplatz
Das Schild auf dem Foto gilt für die ganze Parkbucht. Malereien auf der Erde sind eine zusätzliche Information, aber keine rechtliche Vorschrift und nicht bindend. Maßgebend ist immer das Schild.
"Malereien auf der Erde ..... aber keine rechtliche Vorschrift und nicht bindend."
Da irrst Du Dich leider! Eine durchgezogene Linie auf der Fahrbahn ist zum Beispiel sehr wohl in den Katalog der Verkehrszeichen aufgenommen und muss beachtet werden (darf also nicht überfahren werden). Zur Verdeutlichung schaust Du als Beispiel mal hier: http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau.htm?http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat295.htm
Das Missverständnis tut mir leid. Ich habe lediglich die Rollstuhlbilder auf dem Asphalt gemeint. Und die sind leider wirklich nicht relevant.
Da irrst Du Dich leider! Eine durchgezogene Linie auf der Fahrbahn ist zum Beispiel sehr wohl in den Katalog der Verkehrszeichen aufgenommen und muss beachtet werden
Das ist etwas Anderes.
Eine "durchgezogene Linie" ist ein Vorschriftzeichen wie z.B. auch eine Haltelinie oder ein Fußgängerüberweg. Ein aufgemalter Rollstuhl ist das nicht weshalb eine solche Bodenmarkierung nur unterstützend, aber nicht weisend anzusehen ist.
Erstaunlich wie sich Deine Antwort der von "Crack" ähnelt...