Bescheinigung über jahrelanges Autofahren für KFZ Vers?

7 Antworten

... aber ein Fahrer hat doch keine SF-Klasse, kennt Dein Berater/Makler das wirklich nicht?

Eine Rabattübertragung ist möglich, wenn die Fahrerlaubnis entsprechend vorhanden ist und der bisherige VN verzichtet. Ein Überschuss verfällt.

Ob und wie viele km dort gefahren wurden, erfragt meine Versicherung nicht. Die Antwort eines Experten hier ist also ein Gag!

Ich kenne aber keinen, der so etwas einfach nur so macht.

Somit wird es auf eine ZFR auslaufen mit Beginn so rd. 50% Beitrag.

Aber auch das sollte ein Berater/Makler wissen und somit anbieten.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hi Fedra,

schadenfreie Jahre kann nur ein Versich.nehmer ansammeln, niemals jedoch wenn er als weiterer Fahrer gemeldet ist :-((

Er hat als weiterer Fahrer nur den Anspruch auf die Führerschein-Regelung mit SF 1/2-Einstufung bei mind. 3 Jahren Führerscheinbesitz ;-)

Gruß siola55

Frage einen Versicherungsmakler nach Sondereinstufungen für diesen Fall. Gibt es nämlich.

Gar nicht, wenn wir davon ausgehen, dass hier niemand auf seinen eigenen SFR verzichten will...

Eine Möglichkeit des Nachweises ist, wenn deine Versicherung damals vor 16 Jahren auch für Fahrzeugführer mit 18 Jahren abgeschlossen/verändert wurde.

Dann ist nachgewiesen, dass er offensichtlich mit dem KFZ hat fahren dürfen/können.

Exkurs: Bei mir wurde damals die Versicherung von meinem Bruder (Motorrad) auf meinen PKW übernommen. Ich konnte die SF also nutzen.

War kein Problem diese Jahre später für mich zu bekommen weil ich den PKW auf mich zugelasen hatte (mit meinem Bruder als Versicherungsnehmer).

Leider war dein PKW nicht auf deinen Sohn zugelassen. Wurde damals etwas gemacht von wegen "jüngster Fahrer 18 Jahre alt"?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
siola55  28.02.2019, 09:37
Dann ist nachgewiesen, dass er offensichtlich mit dem KFZ hat fahren dürfen/können. War kein Problem diese Jahre später für mich zu bekommen weil ich den PKW auf mich zugelasen hatte (mit meinem Bruder als Versicherungsnehmer).
Leider war dein PKW nicht auf deinen Sohn zugelassen. Wurde damals etwas gemacht von wegen "jüngster Fahrer 18 Jahre alt"?

Hat jetzt aber mit der Zulassung überhaupt nichts zu tun! Nur ein Versich.nehmer kann schadenfreie Jahre ansammeln, wobei Fahrzeughalter und Versich.nehmer nicht identisch sein müssen ;-)

Exkurs: Bei mir wurde damals die Versicherung von meinem Bruder (Motorrad) auf meinen PKW übernommen. Ich konnte die SF also nutzen.
(mit meinem Bruder als Versicherungsnehmer)

Irrtum - nicht du konntest die schadenfreien Jahre für dich verwenden, sondern dein Bruder hatte seine SF vom Motorrad verwenden können als Versich.nehmer für dein Auto!

Eine Möglichkeit des Nachweises ist, wenn deine Versicherung damals vor 16 Jahren auch für Fahrzeugführer mit 18 Jahren abgeschlossen/verändert wurde.
Dann ist nachgewiesen, dass er offensichtlich mit dem KFZ hat fahren dürfen/können.

Ein Nachweis über das Fahren eines Autos weist noch lange keine schadenfreien Jahre nach, also hat er Null schadenfreie Jahre, da er nur als weiterer Fahrer gemeldet war :-((

Also soviel Unwissenheit und Falschinformationen habe ich hier in einer Frage in 10 Jahren noch nie erlebt - Kfz-Versicherung ist wohl nicht dein Ding, lieber Gaskutscher :-((

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Gaskutscher  28.02.2019, 18:33
@siola55
Irrtum - nicht du konntest die schadenfreien Jahre für dich verwenden, sondern dein Bruder hatte seine SF vom Motorrad verwenden können als Versich.nehmer für dein Auto!

Ich war mit dem Kommentar schon weiter -> "die Zeit danach".

Dennoch: Ich habe es schon so geschrieben wie du es verstanden hast: Mir wurden die schadensfreien Jahre damals von der Versicherung "angerechnet" als ich bei der gleichen Versicherungsgesellschaft die Versicherung des KFZ auf meinen Namen abgeschlossen habe.

Was mich damals gewundert hat: Ich kannte es nur das man maximal die Rabatte erhalten kann welche man seit Führerscheinerwerb "hätte selbst sammeln können". Das war aber - aus welchem Grund auch immer - nicht der Fall. Ich habe eine bessere SF-Einstufung erhalten. Begründung damals: Weil das KFZ auf mich zugelassen war, es (mutmaßlich) selbst genutzt habe und ich somit der Fahrzeughalter (Kosten für Unterhalt nachweislich von mir getragen) war.

Was angeblich damals auch nicht hätte gehen dürfen und mir in einem Forum von einem "Spezialisten" gesagt wurde: "Man kann nicht von Geschwistern SF-Rabatte übernehmen. Das geht nur zwischen Eltern und Kindern". Ging aber irgendwie scheinbar doch?

Weitere Meldung als ich vor Jahren als ich den Sachverhalt in einem Forum geschildert habe: "Man kann keine Rabatte vom Krad auf einen PKW oder umgekehrt übernehmen!".

War übrigens damals auch ein "ehemaliger Versicherungsmakler". ;)

Freiwillige Leistung des Versicherers? Möglich. Spielraum zum Erhalt von Kunden/Aquirierung von Neukunden? Auch möglich. Spielt inzwischen keine Rolle mehr da ich schon seit Jahren nicht weiter bei den Prozenten weiter runterkommen kann.

Also soviel Unwissenheit und Falschinformationen habe ich hier in einer Frage in 10 Jahren noch nie erlebt

Ich empfehle die Rubriken "Führerschein", "Zulassung", "Sex" und jegliche Arten von "medizinischer Beratung" bei GF.net für weitere prägende Erlebnisse von "Unwissenheit und Falschinformationen". ;)