Bescheinigung meiner alten Kfz Versicherung über meine Schadenfreiheitsklasse?

4 Antworten

Hi Svenlo19,

also nur schadenfrei fahren nützt dir erst mal gar nichts, wenn du nicht auch der Versich.nehmer bist! Nur Versich.nehmer können schadenfreie Jahre ansammeln :-((

Mit meinem aktuellen Auto bin ich seit 3 Jahren über meinen Vater versichert...

Falls dies durch eine Zweitwagenregelung über deinen Vater versichert war, kannst du eine Rabattübetragung vom Vater auf dich beantragen, falls der Vater unwiderruflich und für immer auf diese schadenfreien Jahre verzichtet! Dabei kannst du max. die Anzahl schadenfreier Jahre seit deinem Führerschein übertragen lassen.

Da ich mit dem neuen Auto eine eigene Kfz Versicherung bei einem anderen Versicherungsunternehmen abschließen möchte, möchte ich mir eine Bescheinigung ausstellen lassen mit Angaben zu...

Hierzu gibt es ein Formular zur "Rabattübertragung" vom neuen Versicherer!

1. Meiner persönlichen Schadenfreiheitsklasse

Leider hast du noch keine pers. SF-Klasse, da du bisher noch kein Versich.nehmer warst :-((

Meine Frage wäre schlussendlich, ob meine alte Kfz Versicherung hierzu gesetzlich verpflichtet ist?

Verpflichtet ist der bisherige Versicherer nur zur Weitermeldung an den neuen Versicher, falls eine SF-Klasse bisher vorhanden war:

Umfang unserer Auskünfte

Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, gilt: Wir sind berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I.8.1 zugeben.

Gruß siola55

  1. Da du keine persönliche SF Klasse hast, gibts da auch nichts auszustellen.
  2. Unfallfreies Fahren wird eh nicht anerkannt und in eine SF Klasse umgerechnet.

Du kannst den SFR von Papas Vertrag übernehmen wenn der damit einverstanden ist, aber natürlich nur die reelle SF Klasse, dir dort hinterlegt ist (keine Sondereinstufung).

Mit welcher Begründung sollte der SFR nach 3 Jahren bei der alten Versicherung verfallen?

Das ist frühstens nach 7 Jahren der Fall.

@NamenSindSchwer

Er ist die ersten 4Jahre auf seine eigene Versicherung gefahren. Dann drei Jahre auf Vaters Versicherung.

Die ersten 4 Jahre verfallen nicht.

@Menuett
Er ist die ersten 4Jahre auf seine eigene Versicherung gefahren

Das ist nur deine Vermutung, denn das steht so nicht da. Könnte man vl. so interpretieren...

Wenn er tatsächlich damals einen eigenen SFR hatte (was ich bezweifle), dann gibts den natürlich noch. Dafür wird aber keine Bescheinigung o.ä. benötigt, dann muss einfach nur im neuen Antrag die alte Vertragsnummer als Vorversicherung angegeben werden, das wird dann automatisch abgefragt.

@NamenSindSchwer

Es steht doch sogar in der Frage, ob seine alte Versicherung die Schadensfreiheitsfreiheitsklasse geben muss.

Da sollte man dann schon meinen, dass er das so meint.

@Menuett

Und ich hab das so verstanden, dass er damit die Versicherung meint, bei der aktuell das Auto über seinen Vater versichert ist.

@NamenSindSchwer

So habe ich es auch verstanden. Seit 7 Jahren den Führerschein, seit 3 Jahren ein eigenes Auto, welches aber auf Papa versichert ist.

@Menuett

Ich bin vorher auch über die Versicherung von meinem Vater gefahren, damals allerdings noch mit dem Auto von ihm.

@Svenlo19

Dann hast du wie erwähnt überhaupt keine SF Klasse, die dir bestätigt werden könnte.

@Svenlo19

Dann hast Du überhaupt keinen SFR.

@Menuett

Svenlo19 hat doch noch gar keine schadenfreien Jahre, da bisher kein Versich.nehmer!!!

@Menuett

Hat er bisher auch keinen - er ist bisher hoffentlich nur als weiterer Fahrer gemeldet, also kein eigener Anspruch auf schadenfreie Jahre - ausser bei einer Rabattübetragung wäre dies möglich!

@Menuett
Er ist die ersten 4Jahre auf seine eigene Versicherung gefahren. Dann drei Jahre auf Vaters Versicherung.
Mit meinem aktuellen Auto bin ich seit 3 Jahren über meinen Vater versichert...

Irrtum - wenn dies so wäre, wieso hat er dann vor 3 Jahren nicht selbst seine "vermeintlich" bessere SF-Klasse gleich als Versich.nehmer verwendet???

... bitte was?

Wie kann einer etwas bestätigen, was es gar nicht gibt?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, natürlich ist Deine alte Versicherung dazu gesetzlich verpflichtet.

Die Jahre bei deinem Vater werden aber diesem zugerechnet, nicht Dir.

Ja, natürlich ist Deine alte Versicherung dazu gesetzlich verpflichtet...

...nur, falls er auch als Versich.nehmer schadenfreie Jahre angesammelt hat! Andernfalls ist eine Rabattübertragung vom Vater auf ihn möglich, falls der Vater unwiderruflich darauf verzichtet!

Die Jahre bei deinem Vater werden aber diesem zugerechnet, nicht Dir...

...und natürlich auch nur ihm bescheinigt!

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