Beschäftigungsverbot Edeka
Hallo, Ich bin schwanger und habe mich für mein Baby entschieden. Jedoch arbeite ich nebenbei in einer Metzgerei im Edeka und brauche diesen Job damit ich meine Miete weiter bezahlen kann, da ich von Zuhause ausgezogen bin und noch zur Schule gehe. Als meinem Chef gesagt habe dass ich schwanger bin sagte er dass ich mir überlegen sollte ob ich als Metzgerin weiter machen soll, weil das in der Schwangerschaft ein gefährlicher Beruf ist, was ich nachvollziehen kann weil die Gefahr zu fallen hoch ist, man oft schwer heben muss und man sich ständig gegen die kalte Theke lehnen muss um etwas rauszuholen. Ich mache diese Tätigkeit sehr gerne aber ich habe mich schon nach anderen minijobs umgesehen aber finde nichts was ich als schwangere machen kann oder ich werde nicht genommen weil ich schwanger bin. Nun frage ich euch ob jemand weiter weiß welchen Beruf ich weiterhin ausüben kann oder wie das aussieht mit einem beschäftigungsverbot im Edeka und dem Gehalt. Danke für Antworten im voraus :)
5 Antworten
Erst einmal finde ich es schön das du dich für das Kind entschieden hast. Glückwunsch :) Eine Freundin von mir hat eine schulische Berufsausbildung gemacht und wurde dann schwanger. Sie bekam Sozialhilfe und sogar für ihr ungeborenes Kind noch mal extra was. Also könntest du mal zum Amt und deine Situation schildern, immerhin willst du ja arbeiten, aber dein Job ist eher schädlich für dich. Vielleicht kannst du den Vater ansprechen ob er dir hilft? Immer positiv denken, du schaffst das schon :)
Gibt es denn keine Möglichkeit, dass Du in diesem Edeka-Markt anderweitig eingesetzt wirst? Dein Chef hat schon recht, für eine Schwangere ist das spätestens ab dem 07. Monat nicht mehr zumutbar, vielleicht will er Dich aber auch nur auf diese Weise loswerden? Dann muss er keine Mutterschutzzeit bezahlen? Ist nur so eine vage Vermutung von mir, ich kenne den Mann ja nicht. Kein AG dieser Welt nimmt eine Schwangere, da brauchst Du Dich nicht weiter umzusehen. Sprich doch noch mal mit dem Filialleiter, was sich da vorübergehend machen ließe - Kasse, Käsetheke, Einräumen der Regale, Backwarenabeilung? lg Lilo
Ich habe mich erkundigt - es gibt kein Berufsverbot für Schwangere. Selbst in der Schwerindustrie würde der AG für eine entsprechende Beschäftigung sorgen müssen. Der AG hat dafür zu sorgen, dass Du nicht zu schwer hebst und durch den Verkauf von Wurst und Fleisch schadet man weder dem Ungeborenen noch sich selbst. Der will Dich loswerden und verbirgt das unter dem Mantel von angeblicher Fürsorge. Kündige da bloß nicht, er hat dafür zu sorgen,dass Du entsprechende Arbeitsbedingungen hast. Wo kann man denn da fallen? Als Frau darst Du ohnehin nicht schwer heben, ich glaube das Limit liegt bei 10 kg. Schön dort bleiben, wenn er Dir blöd kommt, lässt Du Dich halt krank schreiben. lg Lilo
"Oder werde nicht genommen weil ich schwanger bin" Es ist dem Arbeitgeber nicht gestattet bei einem Vorstellungsgespräch bzw. insgesamt vor der Einstellung zu fragen ob du schwanger bist. Wie wäre es anstatt beim Metzger beim Bäcker zu arbeiten? Da ist es dann auch viel eher warm als kalt und Bäcker suchen oft Personal. Ich wünsche dir und deinem Baby alles Gute! Lg
sprich mit deinem frauenarzt und der berufsberatung....
Ganz meiner Meinung.
Die Beratung bei der Caritas ist oft optimal
Entschuldige mal, dein Chef will dich nur loswerden. Er hat dafür zu sorgen, dass Du nur noch leichte Tätigkeiten ausüben darfst. Also nur noch an der Kasse stehen! Du musst ein Zimmer haben zum ausruhen, immer dann ausruhen wenn Du musst und nicht erst in deiner Pause! Bei uns im Pflegeheim wurden auch viele Schwanger. Die von der Nachtschicht musste in den Tagdienst versetzt werden und im Tagdienst durften sie nur noch Bürokratie machen. Noch nicht mal mehr Medikamente durften die verteilen. Anfangs durften sie auch nur noch sehr leichte -also- sehr selbstständige bei der Grundpflege unterstützen, zB. nur Rücken waschen. Wieso suchst Du dir einen neuen Job, das ist doch Stresspur. Du bist Schwanger, mach das deinem Chef klar und erinnere ihn an seine Fürsorgepflicht etc.