Wie geht man bei Beschädigungen an der Wand bei Küchenmontage durch eine Möbelfirma vor?
Hallo, bei mir wurde bei der Küchenmontage die Wand verdreckt, unter anderem auch beschädigt. Es wurde alles von der Möbelfirma aufgenommen und ich habe auch ein Schreiben bekommen, dass ich zur Regulierung des Schadens anhand eines Kostenvoranschlags ein Schreiben hinschicken soll. Nun bin ich aber überfragt und kenne mich garnicht aus mit sowas. Was kann man verlangen? Wie geht man es am besten an? Ich lade ein paar Bilder hoch damit sie auch verstehen was Sache ist.
4 Antworten
Das ist ganz einfach, Du lässt Dir einen Weißbinder kommen, der macht einen Kostenvoranschlag. Die Kosten für dessen Gutachten (der macht das nicht umsonst) sowie den Kostenvoranschlag schickst Du an diese Firma mit der Bitte um Überweisung der Beträge. Das dürfte nicht besonders teuer werden, das ist ein ganz kleiner Schaden im Putz und den Schmutz kann man einfach überstreichen. lg Lilo
So habe ich das nicht gemeint. Er "begutachtet" den Schaden und erstellt einen entsprechenden Kostenvoranschlag; dafür wollen die meisten Handwerker Geld und der Besuch der "Begutachtung" wird einen auch in Rechnung gestellt. Habe ich selbst schon so erlebt.
Malerbetrieb um Kostenanschlag bitten, diesen an die Möbelfirma senden, Konto angeben - Zahlung abwarten; ggf. Rechnung nachreichen. Fertig.
Hallo!
Es geht nicht darum, was Du verlangen kannst/möchtest, sondern was es ungefähr kosten würde, wenn eine Fachfirma rauskommt, um den Schaden auszubessern. Mit anderen Worten: Ruf einen Malerbetrieb an, lass einen kommen, der sich den Schaden anschaut und Dir einen Kostenvoranschlag gibt/schickt. Den reichst Du dann bei der Firma ein, die den Schaden verursacht hat.
Gruß
Okay, und wer bezahlt die Firma?
Normalerweise sollte das kostenlos sein (zumindest in meiner Gegend machen das viele so), wenn die Firma Geld dafür nimmt, stelle es dem Schadensverursacher in Rechnung. Sag dem Malerbetrieb vorab per Telefon, das es sich um einen Versicherungsschaden handelt.
Es bezahlt immer, wer die Musik bestellt. Wenn du eine Firma beauftragst bezahlst erstmal du.
Du hast aber ggf. einen Anspruch auf Erstattung deiner Kosten, wenn diese zweckdienlich und notwendig waren. Wenn eine Dritte Partei - also die Umzugsfirma - diese Kosten durch ihre Arbeit verursacht haben, sind sie dem Grunde nach auch erstattungspflichtig.
Lass dir einen Kostenvorsanschlag machen, wie viel das ungefähr kosten wpürde.
Hilfe.... Kann mal jemand den Begriff "Gutachten " gegen Kostenvoranschlag tauschen? Ein Gutachten kann nur von einem Sachverständigen erstellt werden z.B. Techniker oder Ingenieur, kostet viele hundert Euro und ist rechtsverbindlich im Gegensatz zum Kostenvoranschlag . Ein Maler oder Malermeister kann/darf hingegen nur einen Kostenvoranschlag erstellen an den er nur als ausführendes Unternehmen gebunden ist.