Beschädigung am Parkenden Auto

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Hier die Lösung:

Urteil: »Ordnungswidrig geparktes Fahrzeug – dennoch nur beschränkte Haftung«

AG Sömmerda, Aktenzeichen: 1 C544/99

Ein ordnungswidrig geparktes Fahrzeug spielt in der Haftungsfrage nach einem Unfall nur dann eine Rolle, wenn es sich auf das vorherige Verkehrsgeschehen in irgend einer Form störend ausgewirkt hat. So entschied das Amtsgericht (AG) Sömmerda in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein – DAV) veröffentlicht haben. Ein Autofahrer war rückwärts aus einer Grundstücksausfahrt herausgesetzt und dabei gegen einen Wagen geprallt, der auf der gegenüber liegenden Straßenseite im absoluten Halteverbot abgestellt war. Streitig war nun die Frage, ob dieser Umstand eine Mithaftung begründete. Das Gericht gab dem zurücksetzenden Autofahrer die Alleinschuld. Er hätte bei seinem Manöver in die an der fraglichen Stelle übersichtliche und ausreichend breite Straße besonders vorsichtig sein müssen, hieß es in dem Urteil. Schon ein Blick in den Rückspiegel hätte genügt, um das abgestellte Fahrzeug zu sehen. Demgegenüber falle das Falschparken, das sich auf das Fahrmanöver des Betroffenen in keiner Weise störend ausgewirkt habe, überhaupt nicht ins Gewicht.

Es muss also einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem falschen Parken und dem Unfall bestehen.

Beispiel:

Du parkst Dein Auto auf einer Landstrasse direkt hinter einer schlecht einsehbaren Kurve. Der Verursacher hätte dann bei einem Unfall langsamer fahren müssen. Zwar muss er jederzeit mit Unfällen und Pannen der voraus fahrenden Fahrzeugen rechnen, jedoch nicht mit geparkten Fahrzeugen hinter uneinsichtigten Kurven.

Sehr gut recherchiert, huskycologne!!!

@Weltenwandlerin

danke für die blumen.

Recherche bezieht sich aber nur auf das Urteil, vom Grunde her war der Sachverhalt klar.

Hallo wow, toll recherchiert, danke! ich habe mich gestern noch mit der Dame getroffen, die hat mir nun erklärt wie es passiert ist: Also es ist HINTER meinem Fahrzeug eine sehr übersichtliche leichte kurve, aber wie gesagt hinter meinem Fahrzeug, sie kam von der Geraden strecke. wollte an meienm Fahrzeug vorbeifahren es war ziemlich glatt und da kam sie ins Rutschen und knallte gegen mein Fahrzeug. wie ist das wenns aufgrund von Glätte passiert ist? Danke nochmal!

Nein, es ist egal ob man im Parkverbot steht. Hatte vor kurzem einen ähnlichen Fall. Der Unfallverursacher muss zahlen.

kann sein, daß du eine Teilschuld bekommst. Es ist keine Ausrede daß es nicht anders gehen würde und alle so machen. Verboten ist nun mal verboten. Das gleiche gilt, wenn man auf einem Radweg oder Gehweg parkt und ein Radfahrer dann gegen das Auto fährt. Dann bekommt auch der Autofahrer 20% Teilschuld. Wenn du Glück hast gibt der Schädiger das aber gar nicht so genau an.

woher kennst du denn das mit den 20%??? schmunzelt.. man nehme eine Zahl, werfe sie in den Raum und die meisten akzeptieren sie ohne nachzufragen... :-) er bekommt keine Teilschuld.. Huskycologne hat es wunderschön reingesetzt..

Nein, denn drauf gefahren ist der Andere. Es ist unerheblich ob du im Halteverbot standest oder nicht. Die Schuldfrage bleibt davon unberührt.

Du willst ja nur deinen Schaden ersetzt haben. Der Andere war vielleicht auch besoffen. sonst hätte er selbst die polizei gerufen, wie es richtig gewesen wäre. Jetzt ist es sogar eine vollendete Unfallflucht geworden.

Du hast hoffentlich kein interesse daran dem anderen Schwierigkeiten zu machen. denn dann müsstest du das bußgeld fürs Falschparken bezahlen.

Einige dich mit dem Anderen und lass es gut sein. Falls die Daten nicht stimmen sollten, kannst du immer noch die Pol einschalten.

Bleibe gelassen....

naja meist kommt die Polizei bei einem Parkschaden doch gar nicht mehr, bzw. stellt einem das dann in Rechnung. Bei einem eindeutigen Fall ist die Polizei unnötig. Niemand ist verpflichtet bei einem PKW-Unfall ohne Personenschaden die Polizei zu rufen

@Mismid

Mismid:

Wenn der Verursacher die Polizei ruft kommt sie kostenlos. Das ist die einzige Methode für den Verursacher ohne eine Fahrer- / Unfallflucht zu begehen aus der Sache rauszukommen. Nur die Polizei kann anhand des Kennzeichens den Halter ermitteln. Der Unfallverursacher MUSS die Polizei rufen, wenn innerhalb einer Viertelstunde warten der Halter nicht auftaucht. Er darf auch zur Polizei hinfahren, wenn er es sofort tut. Mit einem Zettel hinter dem Scheibenwischer macht er sich angreifbar.

Wenn der Geschädigte morgens eine Anzeige gegen Unbekannt macht, muss er zur Polizei hin, da hast du recht, dafür kommt sie in der Stadt nicht mehr(nichtmal mehr bei Diebstahl).

Die eigentliche Frage war aber: bekommt der Falschparker eine Teilschuld?

seufz, woher nimmst Du diese Weisheiten.

Wenn das falsche Parken und der entstandene Schaden in einem ursächlichen Zusammenhang stehen, kann sehr wohl eine Teilschuld entstehen.

Auch gegen ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug darf man nicht fahren. Wenn man nicht durchkommt, muss man eben stehen bleiben (und evtl die Polizei rufen) Mit der Haftung hat das nichts zu tun. Du könntest dafür höchstens ein Parkticket bekommen. Aber nicht von dem anderen Fahrer.