Beschädigte Wohnungstür, wer zahlt?
Im Detail: Letzes Jahr hat mir jemand die Wohnungstür beschädigt, Schaden deutlich sichtbar. Es war ein Betrunkener, der sich im Stockwerk geirrt hatte und bei seiner Freundin reinwollte. Ich habe Anzeige erstattet, wegen Vandalismus. Normalerweise zahlt dies die Gebäudehaftpflicht der Vermieterin. Diese ist darüber informiert, aber das Loch ist immer noch drin. Wie ich meine Vermieterin kenne, wird sie versuchen, dies mir in Rechnung zu stellen, wenn ich mal ausziehe. Wird sie damit Erfolg haben?
3 Antworten
Wenn du Anzeige erstattet hast sollte dir nix passieren können.
Du hast doch sicherlich noch die Anzeige (oder eine Bestätigung darüber - sonst hol Dir die noch mal bei der Polizei). Außerdem hast Du sicherlich noch das Schreiben, in dem Du der Vermieterin alles mitgeteilt hast.
Damit bist Du aus der Haftung eindeutig raus.
Na, dann ist die Sache doch sowieso dokumentiert!
Hallo, also die Gebäudehaftpflicht der Vermieterin ist dafür gar nicht zuständig, die haftet z.B. nur dafür wenn einer von einer Dachpfanne getroffen wird (bei Sturm). Den Schaden muss die Vermieterin selber tragen. Wenn Sie damit nicht einverstanden ist dann würde ich den Schaden der eigenen Privat-Haftpflichtversicherung melden, die wird sich dann mit deiner Vermieterin in Verbindung setzen und darstellen, dass der Verursacher für den Schden aufkommen muss. Wenn dieser unbekannt ist dann muss der Eigentümer wohl in den sauren Apfel beissen (also die Vermieterin). LG P.S. evtl. kann der schaden auch durch die Wohngebäudeversicherung der Vermieterin übernommen werden wenn dort Vandalismus mitversichert ist.
Ich habe der Vermieterin das nicht mitgeteilt, das war mein Anwalt, weil die mir gleich wegen Sachbeschädigung der Mietsache eine fristlose Kündigung geschickt hat.