Beschädigte Wohnungstür, wer zahlt?

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Wenn du Anzeige erstattet hast sollte dir nix passieren können.

die Gebäudehaftpflicht des Vermieters zahlt solche Schäden nicht..sondern wenn, dann der Veursacher und das müsst ihr mit dem Vermieter klären

da du die türe nicht kaputt genacht hast, ist auch die rechnung wirkungslos..wichtig ist, die entsprechenden Unterlagen über die Meldung des Schadens durch dich parat zu haben

warum sollte die gebäudeversicherung das nicht zahlen? vandalismus kann doch mit versichert sein.

@xyungeloest

in der Gebäudeversicherung? da ist Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser mit drinne und eventuell Elementarschäden

@andreas48

auch vandalismus ist versicherbar.

http://74.125.39.104/search?q=cache:rapG3UmBuAIJ:www.ansahl.com/Hab-und-Gut/Wohngebaeudeversicherung/Wohngebaeude/profil/Wogegen-noch.html+vandalismus+in+der+geb%C3%A4udeversicherung%3F&hl=de&ct=clnk&cd=5&gl=de

Gebäudebeschädigung/Vandalismus

Kosten für Beschädigungen an Fenstern, Türen, Rolläden u.ä. werden erstattet, wenn jemand in das versicherte Gebäude einbricht oder dies versucht. Es gibt sogar Anbieter, die auch dann solche Kosten übernehmen, wenn es sich "nur" um Vandalismus (ohne Einbruch oder Einbruchversuch) handelt. Teilweise zählt dann auch die Beseitigung von Schäden durch Grafitti dazu.

Hallo, also die Gebäudehaftpflicht der Vermieterin ist dafür gar nicht zuständig, die haftet z.B. nur dafür wenn einer von einer Dachpfanne getroffen wird (bei Sturm). Den Schaden muss die Vermieterin selber tragen. Wenn Sie damit nicht einverstanden ist dann würde ich den Schaden der eigenen Privat-Haftpflichtversicherung melden, die wird sich dann mit deiner Vermieterin in Verbindung setzen und darstellen, dass der Verursacher für den Schden aufkommen muss. Wenn dieser unbekannt ist dann muss der Eigentümer wohl in den sauren Apfel beissen (also die Vermieterin). LG P.S. evtl. kann der schaden auch durch die Wohngebäudeversicherung der Vermieterin übernommen werden wenn dort Vandalismus mitversichert ist.

Das Äussere der Wohnungstür gehört nicht zum Mietobjekt.

Die Vermieterin muss a) die Reparatur innert nützlicher Frist vornehmen und b) den Verursacher belangen.

Gern geschehen. Nichts zu danken!

@luetzelmatt

Sorry, aber die Antwort kam ein halbes Jahr zu spät :-)

nicht wenn die versicherung gezahlt hat, dass solltest du erkunden.

die versicherung wird sich das auch vom verursacher erstatten lassen, wenn dieser bekannt ist.