Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Milbenallergie?

5 Antworten

Wenn Du direkt an eine BU-Versicherung herantrittst, kommst Du nach Ablehnung in das HIS-Informationssystem (quasi Schufa für Versicherungen) und jeder weitere Antrag dürfte überflüssig sein. Daher lasse das Angebot zur Not für einen Dummy erstellen oder mache eine Vorprüfung über einen unabhängigen Versicherungsmakler.

Wenn eine ärztliche Behandlung läuft (also kein Heilpraktiker, sondern ein niedergelassener Arzt), musst du allerdings ganz klar die Beschwerden und die Medikation angeben.

Hier gibt es noch einen schönen Dialog aus einem Versichertenforum..

http://www.versichertenforum.com/gesundheitsfragen-fruehere-allergien-auch-angeben-t2122.html

Nicht die geringste Erkrankung verschweigen sonst zahlst du jahrelang deine Beiträge und wenn es darauf an kommt verweigert die Versicherung die Zahlung weil du einen Schnupfen nicht angegeben hast. Besser keine Versicherung als eine die nicht zahlt weil du nicht alles angeben hast.

Vermutlich erhälst du die versicherung schon, aber eben ausschluss ist Milbenallergie. oder du bezahlst einen aufschlag.

Das wird sehr wahrscheinlich zu einer Ablehnung führen. Nur verschweigen kannst du dieses Medikament nicht, da du sonst im Zweifel keine Leistung bekommst und dann waren deine ganzen Beiträge vergebens.

  1. Du musst definitiv die Fragen korrekt beantworten da du sonst die Vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt. Solange du keinen Anspruch stellst, kassieren die Gesellschaften schön Prämien...wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, wirst du auf Links gedreht und jede Lüge wird dir zum Verhängnis.

  2. Es muss nicht ein komplettes Ausschlusskriterium für die komplette BU sein. Es wird bestimmt Gesellschaften geben, bei der du eine Bu-Absicherung mit Ausschluss für die o.g. Allergie erhälst.

  3. Falls du wirklich keine BU-Versicherung bekommen solltest, probier es mit einer Alternative ( Dread disease + Unfallversicherung mit Rente) ist zwar nicht so gut wie eine BU aber eine Alternative und allemal besser als keine Absicherung.

  4. Anträge als Invitatiomodell einreichen lassen...somit stellst du keinen Antrag bei der Gesellschaft ( der Abgelehnt werden könnte...) sondern die Gesellschaft macht dir ein Angebot

www.lavecchiaundpartner.de