Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen?

5 Antworten

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Hallo,

immer Kündigen ist so nicht wirklich richtig. In den Bedingungen der Barmenia steht dazu:

 Sie können Ihre Versicherung - sofern keine Leis-
tungspflicht wegen Berufsunfähigkeit besteht - ganz oder
teilweise schriftlich kündigen
-    jederzeit zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres,
-    bei Vereinbarung von Ratenzahlungen auch innerhalb des Versicherungsjahres mit Frist von einem Monat zum Schluss eines jeden Ratenzahlungsabschnitts, frühestens jedoch zum Schluss des ersten Versicherungsjahres.


  • Heisst in dem Fall die Kündigung bei monatlicher Zahlungsweise ist zum 01.07.2011 möglich.

ah ok dank dir ! also kann ich sie zum 1.7. kündigen  sofern ich sie letztes jaghr abgeschlossen habe?

@heman1988

Sofern Sie schon 1 Jahr läuft ja.

Frühestens jedoch zum Schluss des ersten Versicherungsjahres.

@heman1988

Der 01.07.2011 ist falsch. Wenn die Versicherung, wie in der Frage beschrieben, seit Oktober 2010 besteht, der Versicherungsbeginn also der 01.10.2010 oder der 01.11.2010 ist, kann sie frühestens zum 01.10.2011 bzw. zum 01.11.2011 gekündigt werden. Dann erst ist das erste Versicherungsjahr vorbei.

Heman gibt in der Frage aber an, dass er seit dem 1. Okt letzten Jahres bei der Barmenia BU-versichert ist, ergo kann er auch frühestens zum 1.10.2011 den Vertrag kündigen. Aber wieso denn überhaupt kündigen, da doch das BU-Risiko in der heutigen Zeit doch so wichtig und richtig ist neben der Privathaftpflicht-versicherung??? Außerdem könnten sich die Angaben zu den Gesundheitsfragen später bei einem erneuten Vertrag verschlechtern sowie der Beitrag höher werden wegen dem Eintrittsalter! Die Kündigung sollte also gut überlegt sein!

Die BU können Sie zur nächsten Fälligkeit - also jeden Monat - kündigen. Wenn Sie wirklich wechseln wollen und sicher sind, dass Sie dabei auch gut beraten sind, dann beachten Sie bitte folgendes:

Beantragen Sie zuerst den neuen Schutz und warten Sie auf die Versicherungspolice. Um Überschneidungen zu vermeiden wählen Sie als Beginndatum einfach den 01.08.2011.

Erst wenn Sie die neue Police in Händen haben, kündigen Sie die alte Versicherung zum 01.08.. So vermeiden Sie, dass Sie plötzlich ohne BU dastehen, wenn der neue Antrag aus irgendeinem Grund abgelehnt wird. Ausserdem hat die neue Gesellschaft genug Vorlauf, um den Antrag zu prüfen und Sie müssen inzwischen keine doppelten Beiträge bezahlen.

... genau so ! Erst die neue mit entsprechenden Beginndatum unter Dach und Fach haben, dann die Kündigung der noch bestehenden. Beste Grüße

Kündigung nicht zum 01.08., da keine Kündigung innerhalb des ersten Versicherungsjahres bei der Barmenia.

Das ist eine der wirklich wichtigsten Versicherungen, die es gibt! 

ja möchte sie woanders nehmen deswegen....

@heman1988

wo denn ? nicht, dass Du vom Regen in die Traufe kommst...

Die kann man immer kündigen!

sicher bei jeder versicherung?

ich würde auch erst einmal interessieren, warum sie gekündigt werden soll ? HG DerMakler

sorry, das sollte "mich" heißen..HG DerMakler