Berufsunfähigkeitsversicherung bei Rückenschmerzen vor 2 Jahren

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Hallo, das mit den Rückenschmerzen ist ein größeres Problem. Aber neben dem Ausschluss gibt es noch die Möglichkeit eines Einschlusses mit Risikozuschlag (RZ). Mir ist es immer lieber, dass es eingeschlossen wird. Wenn in ein paar Jahren dann keine weiteren Beschwerden aufgetaucht sind (aber eher unwahrscheinlich), dann kann man den RZ teilweise reduzieren oder ggf. auch ganz entfallen lassen.

Was aber ist, wenn Du in den nächsten Jahren weitere Beschwerden hattest, dann kommst Du noch weniger bei einer anderen Gesellschaft unter. Das ist das eine Risiko. Das zweite Risiko besteht darin, dass, sollte der erste (heutige) Vertrag aus irgendeinem dummen Zufall rauskommen, dass Du ihn verschwiegenhast, dann gehen Deine Probleme erst richtig los. Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung ergibt eine Anfechtung und Rücktritt wegen arglistiger Täuschung und alle Beiträge sind verloren. Das wars dann. Alles verloren und keinen Versicherungsschutz.

Diese Gedankenspiele solltest Du auf der Stelle vergessen, sie führen nur zu noch mehr Ärger.

Such Dir einen nachweislich qualifizierten Ansprechpartner, der sich auf dieses Fachgebiet spezialisiert hat. Das Risiko einer Falschberatung ist einfach zu groß. Immerhin soll dieser Vertrag Dein Einkommen ersetzen, da würde ich kein Risiko eingehen wollen. Und der Vermittler wäre, wenn er etwas falsches Aussagt, ganz schnell in der Haftung. Hier hilft ausschließlich eine qualifizierte und rechtssichere Beratung.

Hallo Dennis, grundsätzlich kommt es bei der Angabe der Rückenprobleme auf die Formulierung der Antwort an. Der Begriff "Rückenschmerzen" ist für den Risikoprüfer der Versicherung nicht genau nachzuvollziehen, denn hier wird dann vom schlimmsten Fall ausgegangen, also einer Schädigung der Wirbelsäule. Bei den von dir beschriebenen Behandlungen und Therapien kann man aber vermuten, dass es sich um eine "muskuläre Verspannung im Rücken" handelt. Mit dieser Formulierung haben die Versicherungen in der Regel kein so großes Problem. Dafür gibt es bei den guten Versicherungen einen "zeitlich begrenzten Ausschluß". Der gilt dann meißt für die Dauer von drei Jahren nach der letzten Behandlung, also in deinem Fall noch für ein Jahr. Danach wird geprüft ob in dieser Zeit das Problem noch mal aufgetreten ist. Falls nicht wird der Ausschluß nach einer Bestätigung durch deinen Arzt gelöscht. Es macht also Sinn den Antrag jetzt zu stellen und die Versicherung von vorn herein darum zu bitten, das ein eventueller Ausschluß mit einer Überprüfungsklausel versehen wird. Die Versicherung sagen zwar oft, dass die Überprüfung generell möglich ist, aber für meine Kunden lasse ich das immer mit in den Vertrag schreiben. Mit einem generellen Ausschluß der Wirbelsäule solltest du dich nicht zufrieden geben, dann suche dir lieber einen Versicherungsmakler in deiner Nähe. Die wissen wie man die Sache richtig angeht.

Vorsicht: Wenn dieser Satz in einem Antrag angegeben wird ("muskuläre Verspannung im Rücken") ist damit zu rechnen, dass der Versicherer eine Arztanfrage stellt.

Wurde in dem Zusammenhang eine Massage oder Krankengymnastik verordnet, wird hier sehr oft Bezug genommen auf eine Skuliose oder LWS/HWS-Syndrom, denn sonst würden diese Behandlungen nicht von der Krankenkasse übernommen.

Und schon hat man eine Einschränkung in der BU-Absicherung.

@Kematef

Diese Angabe führt nicht automatisch zu einer Arztanfrage, viele Versicherung entscheiden in eindeutigen Fällen auch oft mittels zusätzlichen Fragebogen. Die Angaben müssen natürlich der Wahrheit entsprechen. Im Übrigen, es heißt Skoliose Herr Fachmann.

Den zweiten Besuch finde ich nicht schlimm, wenn man den im Antrag ordentlich darlegt. Der erste Besuch ist schlimmer und riecht nach Ausschluß oder Risikozuschlag. Wenn Du damals nicht im KH deswegen warst und es hinterher nie wieder Probleme und Behandlungen gab, würde ich an deiner Stelle die 5 Jahre nach Abschluß der Behandlungen (Massagen) abwarten und dann ehrlich antworten und gut ist !

Das ist jetzt aber eine erste Einschätzung. Ich müsste mir den Fall genau anschauen, das wird knifflig, aber machbar.

So pauschal kann man das nicht beantworten. Welche Diagnose hat denn der Arzt zu den Beschwerden (Rückenschmerzen) gestellt ? Skuliose / HWS-Syndrom / LWS-Syndrom / Bandscheibenwölbung / Bandscheibeinvorfall ?

Auf jeden Fall muss man alle Arztbesuche der letzten 5 Jahren bzw. 10 Jahre (gemäß den Fragen im Versicherungsantrag) angeben.

Hallo Dennis,

vorab: bei den Jahresfristen der BU-Versicherung ist immer der Zeitpunkt der letzten Behandlung im Bezug auf die Erkrankung relevant. Das heißt, auch die Probleme durch den Umzug sind relevant und geben die Frist vor.

Erkrankungen der Wirbelsäule sind bei der BU-Versicherung grundsätzlich sehr differenziert zu betrachten. Die Wirbelsäule ist ein sehr komplexes System, bei dem es sehr schwer ist eine Vorerkrankung nachvollziehen oder auch ausschließen zu können. Daher wird gerade mit einem Risikozuschlag selten gearbeitet und auch eine Überprüfung ist oft unwahrscheinlich. Achtung: Bei einer Überprüfung die bei Vertragsabschluss vereinbart wird, wird nur die ausgeschlossene Erkrankung überprüft. Bei einer Überprüfung ohne vorheriger Vereinbarung wird der gesamte Gesundheitszustand überprüft.

In deinem Fall, kann man von einem Ausschluss ausgehen. Die erneute Behandlung aufgrund der Rückenprobleme wird einen Risikozuschlag oder eine glatte Annahme höchstwahrscheinlich nicht mehr zulassen. Auch wenn die Probleme aus deiner Sicht oder auch der des Arztes nicht so schlimm sind, muss ein Versicherer nicht nur den aktuellen Zustand betrachten, sondern in deinem Fall über einen Zeitraum von ca. +/- 34 Jahren. Mit der Vorerkrankung ist es vor allem im fortgeschrittenem Alter ein höheres Risiko berufsunfähig zu werden, als bei jemanden, der bisher keine Probleme hatte.

Der Ausschluss muss dann bei einem anderen Versicherer natürlich angegeben werden, falls dieser danach fragt. Allerdings sollte man sich davon nicht abhalten lassen. Jeder Versicherer prüft individuell wie er mit einer Vorerkrankung umgeht und wird dabei nicht von Vorverträgen großartig beeinflusst.

Natürlich kannst du dich entscheiden 5 Jahre zur warten um den Ausschluss zu umgehen, jedoch musst du dir auch bewusst sein, dass bis dahin kein Versicherungsschutz besteht und sich der Gesundheitszustand auch verschlechtern kann und damit eine Annahme unwahrscheinlicher wird.

Bei Vorerkrankungen aller Art hilft immer eine Vorab-Anfrage (Quick-Check) bei unterschiedlichen Versicherungen. Diese Daten werden max. drei Monate gespeichert, danach vollständig wieder gelöscht.

Ich hoffe, dass dir das weiterhilft.

Linus vom DEVK Social-Media-Team