berufsunfähig ...wer zahlt dann den kindesunterhalt?

2 Antworten

Die Voraussetzung für Unterhalt ist die Leistungsfähigkeit des Unterhaltszahlers. Sofern der Mann keine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Vermögen hat, sieht es mit der Leistungsfähigkeit schlecht aus. Ob der Vater noch Leistungsfähig ist, läßt sich nicht pauschal beantworten.

Bei Kindern unter 12 Jahren besteht möglicherweise noch die Möglichkeit von Unterhaltsersatzleistung.

Ansosnten muß die Mutter den Unterhalt übernehmen. Die Letzte Möglichkeit wäre Harz 4 bzw. Sozialhilfe.

Liegt die Rente des Mannes unter 950€ kann er keinen Unterhalt zahlen. Dann zahlt das Jugendamt den Vorschuß. Sollte der Vater noch mehr als 3 Stunden täglich arbeiten können, kann er sich einen 400€ Job suchen. Das Einkommen wird zur Rente gezählt und wenn es dann 950€ übersteigt kann er zahlen. Es richtet sich halt nach dem Grad seiner Beeinträchtigung.

das stimmt nicht ganz! Ich hatte knapp 930,- und mußte über 100,- € Unterhalt zahlen. Bei nicht arbeitenden ist der Selbstbehalt niedriger als bei Personen die arbeiten.

@norbi21

Rentner werden wieder anders behandelt als Arbeitslose.