Berufsuche.!Duales Studium?Gehobener Dienst?Was tun?!

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Ein Teil der Verwaltungen hat den Diplomfinanzwirt noch, ein Teil der Länder hat auf Bachelor umgestellt. Je nach Art der Ausbildung wird es Bachlor of Arts (mehr Verwaltungsbezogen) oder Bachlor of Laws (mehr Steuerrecht bezogen).

Die Ausbildung gibt es, so weit ich weis, nur bei den Finanzverwaltung. Die Steuerberater haben was ähnliches, aber dort weis ich nicht genau wie der Titel heißt.

Wenn man die Ausbildung hat, übernommen werden würde und trotzdem geht, muss man die Ausbildungskosten (zum Teil) zurückzahlen. Für jedes Jahr, dass man in der Verwaltung bleibt, verringert sich der Rückzahlungsbetrag. Es gibt viele (gute) Abgänger, die 2-5 Jahre in der Finanzverwaltung bleiben, und dann "nebenher" die Steuerberaterprüfung ablegen, denn Voraussetzung für die Prüfungszulassung ist die Tätigkeit in einem entsprechenden Beruf.

Duales Studium ist machbar, aber es ist kein Zuckerlecken. Ich kämpf mich gerade durch zum Bachlor of Law. Obwohl ich schon zehn Jahre bei dem Verein bin, treffe selbst ich auf viel Neuland, dass mir in dieser Detailfülle unbekannt war. Zu den Hauptsteuerfächer AO,ESt, USt, Bilanz/Buchführung und Gesellschaftsteuerrecht hast Du noch so Nebenfächer zu bestehen wie Öffentliches Recht, Privatrecht, Bewertung, Erbschaftssteuer, Lohnsteuer, Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften und anderes.

Die Nebenfächer wirken sich zwar kaum auf die Abschlussnote aus, aber sie müssen bestanden werden. Ich hab mich mit Jurastudenten unterhalten. Das was Dir hier beim Bachelor in öffentlichem Recht und in Privat in knappen zwölf Vorlesungsmonaten reingespresst wird, verteilt sich beim Jurastudium auf circa 36 Monate.

Die Aufstiegschancen hängen von Deinen Noten, Deinen Fähigkeiten und Deinem Ehrgeiz ab. Du kannst als Amtmann oder Amtsrat hinter einem Schreibtisch versauern. Du kannst Sachbearbeiter in einer Mittel- oder Oberbehörde werden. Es gibt auch den einen oder anderen der den Sprung in den höheren Dienst geschafft hat.

Helmuthk  08.11.2011, 18:32

Ein Hinweis zum Thema "Steuerberater": Einen besonderen Studiengang gibt es nicht. Die Voraussetzungen stehen in § 36 ff Steuerberatungsgesetz. Danach gelten für Finanzbeamte: Beamte des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Angestellte, die mindestens sieben Jahre als Sachbearbeiter oder in mindestens vergleichbarer Tätigkeit tätig gewesen waren (müssen also gekündigt haben). Von der Prüfung befreit sind ehemalige Beamte des höheren Dienstes oder vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung, die mindestens 10 Jahre als Sachgebietsleiter ..tätig waren, und ehemalige Beamte des gehobenen Dienstes, die mindestens 15 Jahre in einem Finanzamt oder einer vergleichbaren Behörde als Sachbearbeiter tätig waren. In allen Fällen gilt, so war das auch bei mir: erst kündigen, und dann sieht man weiter.

Meandor  09.11.2011, 22:01
@Helmuthk

Sorry, ich hab es mißverständlich ausgedrückt. Natürlich keine Ausbildung zum Steuerberater, ich weiß nicht wie das Berufsbild heißt, vermutlich Steuerfachwirt oder sowas in die Richtung. Es ist jedenfalls ein duales Studium und Arbeitgeber ist der Steuerberater bzw. die Kanzlei. Es wird auch Steuer- und Wirtschaftsrecht an einer Hochschule oder Berufsakadamie studiert und es schließt mit einem Bachelor of Arts ab. Zumindest gibt's das in Stuttgart.

Man ist dann natürlich noch lange kein Steuerberater.

Der Grad "Diplom- Fimanzwirt" ist nur über das Duale Studium bei der Steuerverwaltung zu erreichen. Das gesamte Studium dauert 3 Jahre, davon ist rund die Hälfte "praktische Ausbildung" im Finanzamt und die andere Hälfte Studium an den landeseigenen Hochschulen für Finanzen. Die Ausbildung ist sehr komprimiert. Neben den allgemeinen Fächern wie Grundgesetz, Abgabenordnung, Bewertungsgesetz usw. erfolgt die Ausbildung auch in den reinen Steuerfächern, also EStG. UStG, GewStG, KStG Buchführung. Es ist nach meiner eigenen Erfahrung dringend erforderlich, von Anfang an konzentriert mitzuarbeiten, um das Ziel zu erreichen. Als Diplom- Finanzwirt ist man zunächst Steuerinspektor und hat dann - je nach Fähigkeiten und Planstellen - Aufstiegschancen bis zum Obersteuerrat. Viele Diplom- Finanzwirte nutzen jedoch die Möglichkeit, nach einer bestimmten Zeit nach den Vorschriften des Steuerberatergesetzes prüfungsfrei zu Steuerberater zu wechseln.